Bürgermeister Hennemann hält ohne Not mit den Stellungnahmen zur aktuellen Bauleitplanung ‘Nördlich der Darmstädter Straße’ hinterm Berg.
Die von der KOMM,A-Fraktion erbetene Stellungnahme der Kommunalaufsicht zu dessen Verhalten im konkreten Fall ergab: Ein Bürgermeister muss die im Offenlegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen den Mitgliedern der Gemeindevertretung nicht zugänglich machen. Allerdings ist es ihm auch nicht verboten, wie das Beispiel seines Vorgängers im Amt zeigt. Bürgermeister Martinis Gestattung einer ‘Akteneinsicht’ zur gleichen Bauleitplanung im Jahr 2017 war nicht gerügt worden und wurde seitens der Kommunalaufsicht auch nachträglich nicht als rechtwidrig qualifiziert. Es gibt also keine rechtlichen Hindernisgründe.
Daher stellt sich die Frage, aus welchen Motiven bzw. Interessen heraus Bürgermeister Hennemann Mitgliedern der Gemeindevertretung eine Einsichtnahme in die Stellungnahmen zur Bauleitplanung ‘Neue Mitte’ verwehrt. Dazu äußert er sich nach wie vor nicht. Stattdessen stört er sich daran, dass er von KOMM, A und der Bürgerinitiative öffentlich danach gefragt wird.
Dass Bürgermeister Hennemann die Anrufung der Kommunalaufsicht durch KOMM,A als ‘Anzeige’ gegen sich darstellt, suggeriert einen strafrechtlichen Vorwurf. KOMM,A hat dagegen lediglich die Fachkompetenz der Kommunalaufsicht eingeschaltet und um Bewertung gebeten, nicht ein Gericht angerufen.
Hier geht es nicht um eine strafrechtlich relevantes, sondern um eine politisches Fehlverhalten des Bürgermeisters. Dies wird von uns öffentlich kritisiert.