Beratungen der Ergebnisse der Offenlegung zum B-Plan “Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung” im gemeindlichen Planungsausschuss am 10. Mai 2022
Zwischen Eingang der Beratungsunterlagen und der Fachausschuss-Sitzung lagen 13 Tage. In dieser Zeit sollten 349 einzelne Beschlussvorschläge aus den Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage, zusammengefasst auf 290 Seiten, sowie 55 Seiten Begründung für den B-Plan ′Nördlich der Darmstädter Straße’ zuzüglich Pläne und Gutachten gelesen, bewertet und in den Fraktionen abgewogen werden. Dies war unmöglich.
Deshalb zogen wir einen Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung von Beratung und Beschlussfassung ernsthaft in Erwägung.
Das Ende der Frist für die aktuelle Offenlegung lag im Mai 2021. Die eingegangenen Stellungnahmen aus Bürgerschaft und seitens der Träger öffentlicher Belange hätten der Gemeindevertretung bereits vor einem Jahr zugänglich gemacht werden können, wie es der ehemalige Bürgermeister Martini vor 5 Jahren in gleicher Angelegenheit noch zugelassen hat. Durch die Weigerung Bürgermeister Hennemanns, dieser Praxis zu folgen, besteht jetzt unnötiger und höchster Zeitdruck.
Die Gemeindevertretung kann aus dem gleichen Grund nicht beurteilen, ob die Wiedergabe der Einwendungen durch das von der Verwaltung dafür beauftragte Planungsbüro korrekt und vollständig ist.
In den Beschlussempfehlungen wird ständig auf die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom Februar 2021 zur vorhergegangenen Offenlegung verwiesen. Ein Gegenlesen der damaligen Begründungen ist in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Nahezu alle Einwendungen aus der Bürgerschaft sollen nach dem Vorschlag des Gemeindevorstandes abschlägig beschieden werden – genau wie schon bei den Einwendungen aus früheren Offenlegungen zur Bauleitplanung ′Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung’.
Die hohe Qualität der Einwendungen aus der Bürgerschaft war trotzdem erkennbar und ausgesprochen erfreulich.
Der vorliegende Entwurf für den Bebauungsplan ′Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung’ ist nichts weiter als eine maßgeschneiderte Umsetzung der Schlossallee-Investorenplanung.
Trotz mehrfacher Aufforderung dazu wurde die Herstellung und öffentliche Präsentation eines maßstäbliches Massenmodells des geplanten Investorenprojektes inklusive einer Darstellung der Umgebungsbebauung weder von der Gemeinde gefordert noch vom Investor geliefert.
Es ist und bleibt ein unverzeihliches Defizit, dass seit Herbst 2016 kein öffentlicher Dialog mit Bürgerschaft über Planungsziele in unserer Ortsmitte geführt und keinerlei Versuch unternommen worden ist, zwischen divergierenden Positionen einen Kompromiss herzustellen.
Wäre die Bauleitplanung zur ′Neuen Mitte’ mit der Bürgerschaft statt an ihr vorbei betrieben worden, hätte sich die Gemeinde diese Vielzahl von Einwendungen und die darin zum Ausdruck gekommene Unzufriedenheit und Kritik ersparen können.
Die Gemeinde Bickenbach hat keinerlei Anstrengungen unternommen, vor der jetzt beabsichtigten weitreichenden Umgestaltung unseres Ortskerns über Vorstellungen und Ideen zu den mittel- und langfristigen Zielen der Ortsentwicklung eine Meinung zu bilden und eine Entscheidung zu finden. Im Unterschied zu Bickenbach führen viele Kommunen auch in unserer Nachbarschaft Dorfentwicklung nach dem IKEK – Programm des Landes Hessen durch. (Integriertes kommunales Entwicklungskonzept)
Nicht nur wegen deutlich anderen Vorstellung zur Ausgestaltung unserer Ortsmitte lehnt KOMM,A in Konsequenz aus den oben aufgeführten Versäumnissen nahezu alle Beschlussempfehlungen ab.
Für die bevorstehende Abwägungsentscheidung der Gemeindevertretung kann nicht allein ausschlaggebend sein, was rechtlich zulässig ist, sondern muss Maßstab sein, was gut ist für unsere Gemeinde!