Als das oben abgebildete Plakat am 5. Februar 2022 zur Mülltonnenaktion der Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach am Baum vor dem Baugrundstück der Schlossallee GmbH angebracht wurde, ahnten wir nicht, wie schnell er fallen sollte.
Heute morgen wurde der Baum gefällt.
Kürzlich wurden in der Bahnhofstraße zwei Bäume gefällt, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war. Dies war Folge der Begutachtung eines Umweltingenieursbüro, welches im Auftrag der Gemeinde ein Baumkataster erstellt und Handlungsempfehlungen gibt. (siehe Presseberichterstattung im Darmstädter Echo vom 20.12.2021 und 20.01.2022) Hier war offenbar Gefahr in Verzug, da die Bäume ‘nicht mehr standfest’ (Bürgermeister Hennemann) gewesen waren.
Gilt das auch für den Baum in Höhe des ehemaligen Grundstücks Darmstädter Straße 6 bzw. dem heute dem Investor Schlossallee GmbH gehörenden Gelände, der sogenannten ‘Neuen Mitte’?
Im Gemeindevorstand wurde kürzlich das Baumkataster sowie die sich daraus ergebenden notwendigen Fällungen vorgestellt. (entsprechende Berichterstattung im Darmstädter Echo vom 10.02.2022) Aus den Beratungsunterlagen -Lageplan mit Markierung pro kartiertem Baum- ergibt sich, dass der heute gefällte Baum vom Fachbüro nicht als zu ‘entnehmend’ im Zuge der Verkehrssicherheit eingeordnet worden war.
Warum musste der Baum fallen?
Klang der Plakattext auf dem Foto zu Beginn dieses Beitrags noch als Spekulation, hat man jetzt das Gefühl, dass damit der Nagel auf den Kopf getroffen worden ist.
Ganz unzweifelshaft stand der jetzt gefällte Baum den vom Investor geplanten Bauarbeiten im Weg. Jetzt ist die Bahn frei – über Ausgleichspflanzung wird entgegen den gemäß dem gemeindlichen Baumkataster zu entnehmenden Bäumen nicht informiert – möglicherweise bestehen solche Absichten garnicht.
Das riecht geradezu nach vorauseilendem Gehorsam – die Gemeinde räumt dem Investor potenzielle Hindernisse mal eben aus dem Weg. Dies ist nicht einfach eine unhaltbare Vermutung und Unterstellung.
Erinnern wir uns:
Foto privat vom 7. Dezember 2017
All dies, bevor es einen Satzungsbeschluss der Gemeinde über eine erste Änderung des Bebauungsplans ‘Nördlich der Darmstädter Straße’ gibt.
Mit der heutigen Fällung wurden erneut Fakten geschaffen für ein Bauvorhaben, für das seitens der Gemeindevertretung noch kein gültiges Baurecht geschaffen worden ist!
Gibt es irgendwelche Planung für eine Ersatzpflanzung des heute beseitigten ‘Straßenbegleitgrüns’?
Bickenbach, den 11. Februar 2022
Ulrich Friedrich Koch