Am 14. Dezember 2023 hat die Bickenbacher Gemeindevertretung den Bebauungsplan “Gewerbegebiet VII – in der Delle und Feuerwehrstandort” als Satzung beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Darmstädter Echo am 27. Januar 2024 erlangte der Bebauungsplan Geltungskraft.
In der KOMM,A-Postille Ausgabe 2/2023 veröffentliche die Gemeindeparlamentsfraktion KOMM,A dazu eine Einschätzung:
So zumindest erfährt es das Gemeindeparlament aus dem Darmstädter ECHO während der parlamentarischen Sommerpause 2023. Kein Wort dazu seitens des Bürgermeisters zuvor in den Sitzungen der Gemeindevertretung. Ist dem Bürgermeister diese Erkenntnis beim Grübeln in den Sommerferien zugeflogen?
Auf der Podiumsdiskussion zur Bürgermeisterwahl am 14. September 2023 negierte Bürgermeister Hennemann auf Nachfrage geplante Investitionen diesbezüglich. Auszug aus dem Artikel „Gewerbegebiet verzögert sich“ im Darmstädter Echo vom 5. September 2023:
„Im zweiten Quartal 2024 will dann die Gemeinde mit ihren Baumaßnahmen für die dortige Infrastruktur wie Straßen wie Leitungen für Strom, Wasser und Ab-wasser beginnen. Dafür wird sie rund 2,8 Millionen Euro investieren.“
Die Aussage, dass das Gewerbegebiet „grün“ ist, kann nur durch die Wirren des Wahlkampfes erklärt werden. Sicherlich ist der Bebauungsplan hinsichtlich der Auflagen einer der besseren, den die Gemeinde bisher hervorgebracht hat. Deshalb hat die Fraktion KOMM,A dem Bebauungsplan trotz offen gebliebener Fragen und Kritik an einzelnen Punkten auch insgesamt zugestimmt. Grün ist das neue Gewerbegebiet aber definitiv nicht! Außer mit dem Auto werden die neuen Arbeitnehmer*innen dort schwerlich hinkommen, da kein Bedarf gesehen wurde, vernünftige Zuwegungen für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu schaffen. Rad- und Fußgängerverkehr ist einfach nicht das Thema unseres Bürgermeisters. Der im Artikel erwähnte Zusammenhang von Photovoltaik auf dem Dach und einem positiven Einfluss auf das ist nicht nachvollziehbar. Man muss nicht alles verstehen.
Die große Bandbreite an Bewerber*innen, 35 an der Zahl, ist dem Gemeindeparlament nicht bekannt. Chefsache, versteht sich. Es existiert nach unserem Wissen keine bekannte Vergabematrix. Wer, wann, welchen Zuschlag bekommt und vor allem warum, scheint einzig Sache des Bürgermeisters zu sein.
Dabei böte ein solches Gewerbegebiet tatsächlich Chancen, Gewerbe mit Entwicklungspotential aktiv anzulocken, um auch die Gewerbeeinnahmen für die Gemeinde zu stärken. Vielleicht sogar nachhaltiges, grünes Gewerbe. Die Umsiedlung von Bestandsgewerbe vom Innen- in den Außenbereich bringt keine neuen Steuereinnahmen. Sicher, dadurch werden innerorts vielleicht Flächen für eine Wohnbebauung frei. Dazu braucht es aber vermutlich neue Bebauungspläne oder zumindest einmal Ziele, was wir als Gemeinde auf freiwerdenden Flächen wollen.
Ein Indiz, welches Gewerbe möglicherweise umsiedeln wird, findet sich im Bebauungsplan selbst. Darin wurde sämtlicher Einzelhandel im neuen Gewerbegebiet verboten – mit expliziter Ausnahme von Autohäusern. Einem weiteren Blechparkplatz im „grünen“ Gewerbegebiet steht also nichts mehr im Weg.
Nachtrag:
Vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan musste die Gemeinde Bickenbach einen Antrag auf Abweichung von den Zielen des Regionalplans für das “Gewerbegebiet VII – In der Delle“ stellen, da für die jetzt überplante Fläche ursprünglich ausschließlich landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen war.
Die Regionalversammlung stimmte dem Antrag Mitte Oktober 2023 zu.
Claudia Traub informierte uns dazu wie folgt: “Die GRÜNEN haben allerdings dagegen gestimmt. Die Ablehnung erfolgte nicht, weil sie grundsätzlich die Planung ablehnen, sondern weil sie wollen, dass die Überschreitung des Tabellenwertes im aktuellen Regionalplan, wie es mit der Zielabweichung für das Gewerbegebiet in der Delle geschieht, auf den neuen Regionalplan angerechnet wird. Das wollen jedoch die Fraktionen von SPD und CDU grundsätzlich nicht. Die Anrechnung der Tabellenwerte würde bedeuten, wenn Kommunen jetzt mehr Flächen verbrauchen als ihnen gemäß Regionalplan zusteht, soll der Tabellenwert für den neuen Regionalplan um die jetzige Überschreitung gemindert werden.
Bickenbach will zwar jetzt im Norden zum Ausgleich für in der Delle auf Gewerbefläche verzichten, aber nur bis der neue Plan gültig ist. Dann will Bickenbach die Flächen aus dem aktuellen Plan voll nutzen und zusätzlich die neuen Flächen uneingeschränkt dazu haben.”
Im Endeffekt läuft dies auf eine Vergößerung der Gewerbeflächen in Bickenbach über die Begrenzungen des derzeitigen Regionalplanes hinaus.
Zu Beginn der Planungen hatte Bürgermeister Hennemann noch argumentiert, im Gegenzug für die Zielabweichung südlich der Breithauptstraße für das Gewerbegebiet Delle wolle man auf die mögliche Erweiterung des Gewerbegebiets nördlich der Firma Hagelschur verzichten…