“Die Bürgerinitiative hat dazu aufgerufen das Bebauungsplanverfahren für die Ortsmitte zu unterbrechen und in einen Dialog mit der Bürgerschaft über die geplante Bebauung und die Entwicklung der Ortsmitte einzutreten.
Bereits 2018 haben sich 750 Bickenbacherinnen und Bickenbacher mit ihrer Unterschrift gegen die geplante Bebauung gewandt. Erneut haben jetzt noch einmal 723 Personen mit ihrer Unterschrift Bedenken gegen die geplante Bebauung bekundet oder lehnen diese grundsätzlich ab.
Eine erhebliche Anzahl davon sind im Jahr 2022 Erstunterzeichner, die aus allen Teilen Bickenbachs kommen. So sind es zusammen inzwischen 1136 Bürgerinnen und Bürger Bickenbachs, die per Unterschrift an die Gemeindevertretung appellieren, das Verfahren zu überdenken.
Wir appellieren an die Verpflichtung aller Mitglieder der Gemeindevertretung Bickenbachs für das Wohl der Gemeinde und seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Es sind viele Fehler gemacht worden in dem Verfahren. Noch können Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung das Steuer herumreißen.
Bürgerinnen und Bürger haben in beeindruckender Weise durch die Vielzahl von Bedenken und Einwendungen zu dem Bebauungsplan für die Ortsmitte ihr Unbehagen und ihre Kritik an der geplanten Bebauung deutlich gemacht.
Die Einwendungen zu dem Bebauungsplan von 220 Einwohnerinnen und Einwohnern, dazu noch Bedenken von Fachämtern und Behörden sollten ernst genommen werden. Mehr als 350 Einwendungen können nicht alle falsch sein. Keine Seite hat in allem recht.
Der Bebauungsplan beruht auf der Planung eines privaten Investors. Die Planung ist nicht das Ergebnis eines Zielfindungsprozesses, welcher unter Einbeziehung der Bevölkerung von der Gemeinde durchgeführt wurde.
Bis heute gibt es keinen Dialog der Gemeinde mit den Kritikern der geplanten Bebauung und der interessierten Öffentlichkeit.
Auch der Bund Deutscher Architekten BDA unterstützt die Bürgerinitiative in ihrem Appell: „Der Vorstand des BDA bittet Sie im Interesse des eigenen Lebensumfeldes, der Baukultur im ländlichen Raum und einer nachhaltigen Entwicklung Bickenbachs die Diskussion mit dem Investor zu suchen und die Planung im o.g. Sinne noch zu beeinflussen. Wir sind gerne bereit – bei Interesse – Sie bei dieser Diskussion ehrenamtlich und fachlich zu unterstützen und zu beraten.“
Die Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach appelliert deshalb an die Gemeindevertreterinnen und -vertreter die einmalige Chance nicht zu vertun die Ortsmitte von Bickenbach unter Beibehaltung des Ortscharakters zukunftsfähig und nachhaltig zu entwickeln.
Das kommunale Selbstbestimmungsrecht eröffnet der Gemeinde diese Chance. Die Gemeinde bestimmt, was gebaut werden darf. Verlassen Sie sich nicht auf eine Planung eines privaten Investors.
Sichern Sie sich die Unterstützung der Bevölkerung, indem Sie in einen Dialog mit der Bevölkerung über die Bebauung der Ortsmitte eintreten. Stellen Sie deshalb einen Beschluss über den Bebauungsplan, dem die Planung eines privaten Investors zugrunde liegt, zurück. Nur so kann eine zeitnahe Bebauung der Ortsmitte sichergestellt werden.
Planen Sie eine Ortsmitte, auf die Sie und nachfolgende Generationen stolz sein können!
Die Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach ist jederzeit gesprächsbereit.”
Bickenbach, den 19. Mai 2022