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Vereinbarung zwischen CDU und KOMM,A über eine Zusammenarbeit 2021-2026

22. April 2021
Kategorien
  • Kommunalwahl 2021
Schlagworte

Presseerklärung

In Bickenbach haben nach der Kommunalwahl alle Parteien in je zweiseitigen Treffen z.T. mehrmals über die Arbeit in der Gemeindevertretung und den anderen kommunalen Gremien in den vor uns liegenden fünf Jahren geredet.

Als Ergebnis präsentieren wir heute eine Vereinbarung zwischen CDU und KOMM,A über eine Zusammenarbeit für die Wahlzeit der Bickenbacher Gemeindevertretung bis 2026.

Darin wird verabredet, in den kommenden Jahren den Fokus auf die Bereiche Nachhaltigkeit, Teilhabe, Soziales, Kultur und Ortsentwicklung zu legen, um die richtigen Weichen für die Zukunft einer wirtschaftsstarken, sozialen, gesunden, nachhaltigen und digitalen Gemeinde Bickenbach zu stellen.

Zu verschiedenen Politikfeldern werden konkrete Ziele vereinbart, unter anderem:

•  Sicherstellung der Kinderbetreuung und der hausärztlichen Versorgung;
•  nachhaltige Entwicklung des Gewerbegebietes;
•  Umsetzung von Maßnahmen aus dem „Kommunalen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsaktionsplan“;
•  Entwicklung des Baugebietes Bachgewann mit angemessenem Anteil an sozialem und gemeinschaftlichem Wohnungsbau ebenso wie mit Einfamilienhäusern;
•  Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs und Radverkehrsförderung;
•  Schaffung eines „Tages der Vereine“ und einer Nachfolgeveranstaltung für das „Volksfest“;
•  Abschaffung der Straßenbeiträge / Abschaffung der Straßenbeitragssatzung
•  Ausbau von Interkommunaler Zusammenarbeit;
•  Ausbau der digitalen Angebote, insbesondere auch in der Verwaltung.

Diese Ziele sollen unter weitestgehender Transparenz, in Kommunikation mit und unter Beteiligung der Bürgerschaft angegangen werden. Selbstverständlich sind alle Fraktionen der Gemeindevertretung eingeladen, daran teilzunehmen.

In diesem Sinn sollen bei den zu Beginn der Wahlperiode anstehenden Wahlen die drei wichtigsten gemeindlichen Funktionsstellen alle Fraktionen in angemessener Stärke berücksichtigt werden. Da derzeit die SPD den Bürgermeister stellt, werden wir für den Vorsitz der Gemeindevertretung Nils Zeißler von der CDU unterstützen und durch Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlags die Wahl von Barbara Fenske von KOMM,A zur Ersten Beigeordneten ermöglichen.

Sollte nach der im Jahr 2023 anstehenden Wahl für das Bürgermeisteramt die parteipolitische Färbung im Rathaus wechseln, wollen wir den Grundsatz der angemessenen Beteiligung aller Fraktionen an diesen Funktionsstellen durch geeignete Veränderungen weiter sicherstellen.

In den Ausschüssen und im Gemeindevorstand soll die Zahl der Mitglieder so angepasst werden, dass sich die möglichen Mehrheiten aus dem Ergebnis der Kommunalwahl in diesen Gremien widerspiegeln und alle Fraktionen mit mindestens einem Mandat vertreten sind.

Die vertragschließenden Parteien werden die Wahl eines Wahlvorschlags von der CDU für den Vorsitz des Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses unterstützen.

Für die Wahl in den Vorsitz des Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss wird kein CDU-KOMM,A-Vorschlag unterbreitet, um anderen Fraktionen die Möglichkeit zu geben, den Ausschussvorsitz zu übernehmen.

Aus dieser Vereinbarung wurde das in Bickenbach heftig umstrittene Thema der Gestaltung der Ortsmitte ausgeklammert. Hier haben KOMM,A und die CDU Bickenbach zum gegenwärtigen Planungsstand unterschiedliche Auffassungen.

Trotzdem haben sich CDU und KOMM,A zu dieser Vereinbarung entschlossen, da die Herausforderungen für unsere Gemeinde vielfältig sind und einer konstruktiven Lösung bedürfen.

Bickenbach, 21. April 2021

 

 

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der CDU und KOMM,A für die Wahlzeit der Bickenbacher Gemeindevertretung 2021-2026

PRÄAMBEL

Kommunen sind die kleinsten politischen Verwaltungseinheiten, getragen von ihren Bewohnerinnen und Bewohnern. Kommunalpolitik ist das Recht einer Gemeinde,
ihre Angelegenheiten im Rahmen der staatlichen Ordnung zu regeln. Sie gilt als die Art von Politik, die ganz nah an den Bürgerinnen und Bürgern ist und bei
anstehenden Entscheidungen ein hohes Maß an Teilhabe ermöglicht.
Kommunalpolitik ist die Möglichkeit, das eigene Lebensumfeld in den verschiedenen Handlungsfeldern zu gestalten – als engagierte Bürgerin und engagierter Bürger, als
verantwortliche Gewerbetreibende oder verantwortlicher Gewerbetreibender, als gewählte Repräsentantin oder gewählter Repräsentant, als Mitarbeiterin oder
Mitarbeiter der Verwaltung. Dafür braucht es eine aktive Gemeindevertretung, die, unabhängig von einseitigen Parteiinteressen, die aktuellen Themen angeht, planvoll
und inspiriert, kommunikativ und integrierend. Hierfür legen wir mit dieser Vereinbarung unser Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahre in der
Bickenbacher Gemeindevertretung vor.

Die Folgen der Corona-Pandemie, Wirtschaftsförderung, Klimawandel, soziale Veränderungen, Digitaler Wandel, Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung,
Förderung des Ehrenamtes, die Zukunft der Mobilität – alles wichtige Herausforderungen für die Bickenbacher Kommunalpolitik, für die wir Lösungen
brauchen. Um die notwendigen konkreten Maßnahmen besser beurteilen und bewerten zu können, ist es hilfreich, einige Prinzipien dafür als Orientierung
festzulegen. So entsteht eine gute Grundlage für ausgewogene Entscheidungen.
Unser gemeinsamer Fokus liegt auf

  • Nachhaltigkeit: Der Begriff meint die Schonung von Ressourcen, den weiter gefassten Begriff des Umwelt- statt Naturschutzes und die Sicherstellung der
    Lieferketten („end-to-end“-Verantwortung);
  • Teilhabe: Dabei geht es um die Entwicklung einer Dialogkultur in Bickenbach.
    Ergänzend zur formellen Bürgerbeteiligung im Rahmen der HGO sollen Bürgerinnen und Bürger auch vermehrt informell miteinander ins Gespräch
    kommen. Das stärkt den Wunsch und die Verantwortung, das eigene Lebensumfeld zu gestalten;
  • Soziales & Kultur: Wir verstehen darunter die Entwicklung eines Gemeinschaftsgefühls, einer Zugehörigkeit zu Bickenbach, wobei die Entwicklung
    einer Dialogkultur sich auch unmittelbar darauf auswirkt;
  • Ortsentwicklung: Bickenbach ist ein attraktiver, familienfreundlicher, integrierender Ort, lebenswert, solidarisch und vital. Sozialer Wohnungsbau und
    Stätten der Begegnung sind integrale Bestandteile.

Dieser Verantwortung wollen sich CDU und KOMM,A gemeinsam stellen und die richtigen Weichen für die Zukunft einer wirtschaftsstarken, sozialen, gesunden,
nachhaltigen und digitalen Gemeinde Bickenbach stellen, in welcher die Bürgerinnen und Bürger gerne leben.

Das Projekt Ortsmitte (Planungsstand 08.04.2021) ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Hier haben KOMM,A und die CDU Bickenbach unterschiedliche
Auffassungen, die sie auch weiterhin vertreten werden, ohne dass andere Bestandteile dieser Vereinbarung berührt sind.

 

KONKRETE THEMENSCHWERPUNKTE

1. Gesundheit und Soziales
Bickenbach soll ein lebenswerter Ort für alle Menschen bleiben. Wir wollen den sozialen Zusammenhalt in unserer Gemeinde weiter stärken und niemanden
zurücklassen. In diesem Zusammenhang ist uns wichtig, dass die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Auch die ärztliche Versorgung muss in Bickenbach bedarfsgerecht,
umfassend und verlässlich gesichert werden.
Folgende Ziele sind in diesem Bereich vereinbart:

  • Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung
  • Langfristige Sicherstellung der Kinderbetreuung
  • Verlängerung des Kommunalen Lastenausgleichs für Mehraufwendungen bei der Müllentsorgung
  • Gestaltung eines barrierefreien Bickenbachs
  • Schaffung von neuen Begegnungsräumen

 

2. Wirtschaft
Bickenbach ist seit vielen Jahren ein in der Rhein-Main-Neckar-Region bekannter Standort, der für eine qualitativ hochwertige Gewerbeentwicklung bei gleichzeitig
hoher Lebensqualität steht. Bickenbach bietet für Gewerbetreibende ideale Voraussetzungen: der Standort inmitten der Metropolregionen Frankfurt/Rhein-Main
und Rhein-Neckar und die infrastrukturelle Anbindung von Bahn und Straße. Ziel ist es, vor allem zukunftsweisende Gewerbebetriebe und Einzelhandel anzusiedeln
sowie Bickenbach als „Arbeitsort mit Zukunft“ zu etablieren.
Folgende Ziele sind in diesem Bereich vereinbart:

  • Nachhaltige Entwicklung des Gewerbegebietes
  • Ernennung eines ehrenamtlichen Wirtschaftsförderers
  • Schaffung von Räumen für modernes und flexibles Arbeiten (Co-Working Spaces)

 

3. Nachhaltigkeit
Der Weg zur klimaneutralen Gemeinde wird immer wichtiger. Wir werden die Maßnahmen ergreifen, die wir beeinflussen können, um den CO2-Ausstoß zu
reduzieren. Wir wollen das Klima stärker schützen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten, künftige Entscheidungen orientieren wir daran. Ein
anstehendes Thema in diesem Zusammenhang ist, den Bickenbacher Wald durch geeignete Pflegemaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger als
Naherholungsgebiet zugänglich zu halten.
Folgende Ziele sind in diesem Bereich vereinbart:

  • Kontinuierliche Aufforstung des Bickenbacher Waldes
  • Erstellung eines langfristigen, nachhaltigen Waldentwicklungsplans
  • Umsetzung von Maßnahmen des kommunalen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitaktionsplanes

 

4. Wohnen und Bau
Bickenbach ist eine wachsende Gemeinde. Dadurch erhöht sich der Bedarf an Wohnraum für verschiedene Bedürfnisse in Bickenbach. Wir wollen den
Wohnungsbau in Bickenbach vorantreiben. Die Bebauung der „Neuen Mitte“ ist ein erster Schritt. Auch wenn dieses Projekt von beiden unterzeichnenden Fraktionen
unterschiedlich bewertet wird, so sind sich CDU und KOMM,A darüber einig, dass die zukünftige Bauentwicklung Bickenbachs nachhaltig und angemessen erfolgen
muss. Die Einbeziehung der Bickenbacher Bürgerschaft ist zukünftig umfassend zu berücksichtigen. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine bedeutsame
Frage der nächsten Jahre.
Folgende Ziele sind in diesem Bereich vereinbart:

  • Nachhaltige Bauentwicklung unter Einbeziehung der Bürgerschaft und externer Fachkompetenz
  • Entwicklung des Baugebietes „Bachgewann“: Einfamilienhäuser ebenso wie ein angemessener Anteil an sozialem und/oder gemeinschaftlichem Wohnungsbau.
    In Vorbereitung bzw. als Grundlage für eine Bauleitplanung in diesem Bereich soll ein Nachhaltiges Quartierskonzept als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1
    Abs. 6 Nr. 11 BauGB erarbeitet werden, um eine klimaschonende und zukunftsfähige Quartiersentwicklung zu ermöglichen.
  • Bau einer Grill- und Freizeithütte als Begegnungsraum für alle Bickenbacherinnen und Bickenbacher.
  • Überprüfung und abschnittsweise Neugestaltung des Bachlaufes in der Bachgasse unter Berücksichtigung der für das Gewässer maßgeblichen
    Funktionen: Abflusswirksamkeit, Zugänglichkeit und Ökologie. Es gilt das Ziel, einen übermäßigen Bewuchs des Gewässers in diesem Bereich zu vermeiden
    und insbesondere für Kinder die Möglichkeit zum naturnahen Spielen und Verweilen zu schaffen. Der Bachlauf soll so gestaltet werden, dass er durch die
    Gemeinde einfach und effizient unterhalten werden kann.

 

5. Verkehr und Mobilität
Mobilität ist für die Zukunft Bickenbachs von zentraler Bedeutung, sie ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens. Den fließenden und ruhenden Verkehr in
Bickenbach so zu gestalten, dass es zu einer spürbaren Reduktion von Verkehr kommt, braucht neue, andere Mobilitätsangebote, und eine quantitative und
qualitative Ausweitung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV).
Folgende Ziele sind in diesem Bereich vereinbart:

  • Stärkung eines zeitgemäßen ÖPNV, u.a. durch Wiedereinrichtung einer Busdirektverbindung nach Bensheim
  • Anbindung Bickenbachs an überregionale Radwege und Förderung des gemeindlichen Radverkehrs
  • Förderung von E-Mobilitätsangeboten
  • Stärkung alternativer Mobilitätskonzepte wie Anruf-Sammel-Taxis und Mitfahrbänke, Car- und Bike-Sharing
  • Neuordnung des ruhenden Verkehrs in ausgewählten Bereichen
  • Errichtung einer Wasserstofftankstelle im Gewerbegebiet

 

6. Vereine und Ehrenamt
Bickenbach wird durch ein vielfältiges und aktives Vereinsleben geprägt, das zur Attraktivität des Ortes und zur Lebensqualität für die hier lebenden Menschen
entscheidend beiträgt. Sei es auf sportlicher und kultureller Ebene, im kirchlichen und sozialen Bereich, in der Kinder- und Jugendarbeit, im Seniorenbereich –
ehrenamtliche Arbeit ist ein Fundament des sozialen Lebens in Bickenbach. Die Unterstützung und Förderung der Bickenbacher Ehrenamtlichen ist
selbstverständlich auch in Zukunft eine der wichtigsten Aufgaben.
Folgende Ziele sind in diesem Bereich vereinbart:

  • Schaffung eines „Tages der Vereine“
  • Bau einer neuen zeitgemäßen Sporthalle in Abstimmung mit dem Landkreis
  • Unterstützung und Förderung der Bickenbacher Vereine und Ehrenamtlichen
  • Wiederbelebung des Volksfestes

 

7. Finanzen und Digitales
Die finanzpolitischen Herausforderungen sind nach der Corona-Pandemie schwierig. Investitionen in wichtige Zukunftsbereiche müssen getätigt, die Wirtschaft
grundsätzlich nachhaltig ausgerichtet werden.
Die Digitalisierung schafft ein enormes Potenzial für die Entbürokratisierung und reduziert den Aufwand in der Verwaltung, für Bürgerinnen und Bürger und
Unternehmen enorm. Unser Verständnis geht dabei weit über das zur Verfügungstellen eines digitalen Zugangs, wie es das Online-Zugangsgesetz (OZG)
fordert, hinaus. Vielmehr wollen wir im Laufe der Wahlperiode die Prozesse auf kommunaler Ebene anschauen und auf Vereinfachungspotenziale durch
Digitalisierung prüfen. Elementarer Bestandteil dieser Untersuchung ist auch die Stärkung digitaler Kompetenz aller Verwaltungsmitarbeiterinnen und
Verwaltungsmitarbeiter.
Folgende Ziele sind in diesem Bereich vereinbart:

  • Abschaffung der Straßenbeitragssatzung und Finanzierung von grundhaften Instandsetzungen von Straßen aus dem Gemeindesteueraufkommen
  • Gezielter Ausbau „Interkommunaler Zusammenarbeit“ zur Kostenreduzierung
  • Generationengerechte Haushaltspolitik
  • Ausbau der digitalen Angebote des Rathauses

 

8. Transparenz, Kommunikation und Bürgerbeteiligung
Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die politische Arbeit in der Kommune ist der CDU und der KOMM,A wichtig. Wir treten ein für moderne Formate der
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Dazu gehören u.a. ein barrierefreier Zugang zu Informationen und faire Teilnahmemöglichkeiten. Unabhängig von einzelnen
Sachfragen verpflichten wir uns grundsätzlich zur Stärkung der Bürgerbeteiligung in Bickenbach in Hinblick auf eine neue Beteiligungskultur in wesentlichen Fragen des
gemeindlichen Lebens wie der zukünftigen Ortsentwicklung und der Berücksichtigung von Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsaspekten.

Wir bekennen uns ausdrücklich zu den Grundlagen der repräsentativen Demokratie und zu einem konstruktiven Miteinander von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung.
Ziel einer verstärkten Bürgerbeteiligung ist die regelmäßige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Vorbereitung kommunalpolitischer
Entscheidungsprozesse und damit die Erhöhung des bürgerschaftlichen Engagements und die Stärkung der gemeindlichen Gremien. Insbesondere
Bürgerversammlungen (§ 8a der Hessischen Gemeindeordnung) stellen für uns ein geeignetes Instrument zur Kommunikation zwischen und mit den Bürgerinnen und
Bürgern dar.
Folgende Ziele sind in diesem Bereich vereinbart:

  • Entwicklung eines Bürgerhaushaltes
  • Schaffung von themenbezogenen Kommunikationsplattformen als Denkfabriken
  • Durchführung von themenbezogenen Bürgerversammlungen, ggf. unter Einbeziehung externer Expertise.
  • Frühzeitige Kommunikation über Gremienbeschlüsse auf der Homepage der Gemeinde Bickenbach
  • Durchführung von gemeindlichen Projekten in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft

 

9. Formalia, Strukturen und Zusammenarbeit
Der Gemeindevorstand wird auf Antrag der beiden Fraktionen auf 10 Mitglieder erhöht. Beide unterzeichnenden Fraktionen erhalten in einer gemeinsamen Liste
jeweils drei Beigeordnete. KOMM,A stellt die erste Beigeordnete / den ersten Beigeordneten. Die CDU stellt die Vorsitzende / den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung. Es sollen zwei Ausschüsse der Gemeindevertretung gebildet werden. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder in den beiden Ausschüssen soll
von neun auf sieben reduziert werden. Der Vorsitz des PLU-Ausschusses wird durch die CDU gestellt. Der Vorsitz des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses soll nach
den Vorstellungen von CDU und KOMM,A von der SPD übernommen werden. Bürgermeister, Erste/r Beigeordnete/r und Vorsitzende/r der Gemeindevertretung
sollten während der gesamten Wahlperiode unterschiedlichen Parteien bzw. Wählergemeinschaften angehören.

In der Zusammenarbeit und bei der Bewertung und Diskussion von Maßnahmen ist eine dynamische Balance wichtig, ein sichtbares „Ab-und-Zu-Geben“. So wird ein
Kompromiss realistisch, also eine Lösung, die Elemente aller Positionen aufweist und die von einer breiten Akzeptanz getragen werden kann.

Die beiden Fraktionen verpflichten sich, Anträge für die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse miteinander abzustimmen. Wir verpflichten uns zu einer
geduldigen, großzügigen und beharrlichen Suche nach tragfähigen Kompromissen. Sollte ein solcher Kompromiss in einem für die Erfordernisse einer geordneten
Antragstellung bzw. Beschlussvorbereitung angemessenen Zeitraum (in der Regel innerhalb einer Woche) trotzdem nicht gefunden werden können, sind die Partner frei
in ihrer Entscheidung, ob sie den betreffenden Antrag einreichen oder nicht.

Ein informeller Austausch zu allgemeinen Themen und/oder konkreten Fragen jenseits der offiziellen Tagesordnung ist sinnvoll, er soll regelmäßig stattfinden.

 

BICKENBACH, 21.04.2021

 

gez. Dr. Alexander Reinfeldt, Vorsitzender CDU  Gemeindeverband Bickenbach

 

gez. Ulrich Friedrich Koch, Vorsitzender KOMM,A-Bickenbach

 

gez. Olaf Gries, CDU Fraktionsvorsitzender

 

gez. Michael Weisbarth, KOMM,A-Fraktionsvorsitzender

 

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