
Radverkehr in Bickenbach
Die Radverkehrssituation in unserer Gemeinde lässt zu wünschen übrig.
Es existieren keine Fahrradstraßen und längere, durchgängig rot markierte Radwege, Radstreifen lediglich als kleine Bruchstücke.
Insbesondere für Kinder und ältere Menschen ist Radfahren stellenweise gefährlich. Kinder bis zum Alter von 8 Jahren müssen mit dem Rad auf dem Bürgersteig fahren, eine erwachsene Person darf das Kind auf dem Bürgersteig mit dem Fahrrad begleiten. Die Bürgersteige in unserer Gemeinde geben dies an sehr vielen Abschnitten nicht her.
Die Führung eines überregionalen Radwegs durch den Ort ist nicht gelungen, stelleweise unübersichtlich und nicht gut ausgeschildert.
Der Gemeinde fehlt es sowohl an Willen als auch am Geld, mehr für die Förderung des Radverkehrs zu tun.
Unten stehend finden Sie Beiträge zum Thema.
9. Juni 2019
14. Juni 2019
2. November 2020
30. September 2023
Der Hessische Radwanderweg 28 (R28) ist 39 km lang und führt von Fränkisch-Crumbach über Nonrod, Meßbach, Steinau, Lützelbach, Brandau, Wurzelbach, Schmal-Beerbach, Steigerts, Stettbach, Jugenheim und Bickenbach nach Gernsheim. Karte: (Quelle der Karte: OpenStreetMap , […]


