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Antrag (04-2026.04) zur Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor

23. April 2026
Kategorien
  • Antrag
  • Gemeindefinanzen
  • Umwelt
Schlagworte

Antrag der KOMM,A-Fraktion an die Gemeindevertretung

Gegenstand / Thema: Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor

Ziel: Änderung der Holzvermarktung und Prüfung der Verträglichkeit mit dem gemeindlichen Klimaanpassungskonzept

Antrag zur GVG-Sitzung am: 30.04.2026
eingereicht am: 23.04.2026

KOMM,A-Antrag: 04-2026.04
GVG-Vorlage: 2026/046-2

Status: Ablehnung

Beschlussvorschlag

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
 
Ursprünglicher Wortlaut:
„Die Gemeinde Bickenbach wird ordentliches Mitglied der ‚Forstbetriebsgemeinschaft Waldund Holzkontor wirtschaftlicher Verein‘ und zahlt die Aufnahmegebühr in Höhe von 1.500,00 € gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung auf das Bankkonto der Forstbetriebsgemeinschaft.“
 
Neuer Wortlaut (geändert):
„Die Gemeinde Bickenbach entscheidet sich vorläufig gegen einen sofortigen Beitritt als ordentliches Mitglied der ‚Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor wirtschaftlicher Verein‘.
Stattdessen wird die Variante 2 (Verkauf nach Bedarf) gewählt. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit der Forstbetriebsgemeinschaft (oder alternativ einem externen Dienstleister wie dem Forstservice Taunus) eine Vereinbarung zur Holzvermarktung nach dem Prinzip ‚Pay-per-Use‘ abzuschließen. Dabei wird eine Umlage von maximal 2,50 €/Festmeter zzgl. MwSt. vereinbart, die ausschließlich für tatsächlich vermarktete Holzmengen berechnet wird.“
 
Der Gemeindevorstand wird zudem beauftragt:
  • bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses die konkreten Vermarktungsmengen (in Festmeter) der Gemeinde Bickenbach für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie die daraus resultierenden Kosten unter dem aktuellen Modell schriftlich vorzulegen.
  • parallel ein verbindliches Angebot externer Dienstleister (z. B. Forstservice Taunus) einzuholen, um den Wettbewerb zu sichern.
  • eine rechtliche Prüfung durchzuführen, ob die FBG die Option „Verkauf nach Bedarf“ auch nach Auflösung der AöR verbindlich anbietet.
  • eine inhaltliche Prüfung durchzuführen, ob die Ziele der FBG-Satzung (insb. § 2: „Steigerung der wirtschaftlichen Ertragsfähigkeit“) mit dem Klimaanpassungskonzept der Gemeinde Bickenbach (Nr. 1.3.7: Umbau zu klimastabilen Mischbeständen) vereinbar sind, und gegebenenfalls einen Konflikt zu benennen.
  • der Gemeindevertretung bis zum 30.06.2028 einen umfassenden Erfahrungsbericht vorzulegen, der als Grundlage für eine fundierte Entscheidung über einen späteren Beitritt zur FBG dient.“

Begründung

mündlich

Beschluss

Votum: (4:18:0) Ablehnung durch SPD, CDU und FDP

Datum: 30.04.2026

Anmerkung

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