Antrag (03-2026.04) zum Klimaanpassungskonzept

Antrag der KOMM,A-Fraktion an die Gemeindevertretung
Gegenstand / Thema: Klimaanpassungskonzept
Ziel: Änderung der Vorlage des Gemeindevorstandes
Antrag zur GVG-Sitzung am: 30.04.2026
eingereicht am: 21.04.2026
KOMM,A-Antrag: 03-2026.04
GVG-Vorlage: 2026/019-2
Status: zurückgezogen
Beschlussvorschlag
Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a eingefügt:
3a. Bei der Auswahl und Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog sind Schutzmaßnahmen für kritische Infrastrukturen und vulnerable Einrichtungen (insbesondere Feuerwehrgerätehaus, Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen) vorrangig zu berücksichtigen. Die Löschwasserversorgung bei Trockenheit und Starkregener eignissen ist hierbei als essenzieller Bestandteil der kommunalen Sicherheit gesondert zu prüfen.
Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:
4a. Die Freiwillige Feuerwehr Bickenbach sowie die örtlichen Akteure des Katastrophenschutzes werden als ständige beratende Instanz in das Monitoring und die Priorisierung der Maßnahmen einbezogen. Ihre operative Erfahrung bei Extremwetterereignissen fließt regelmäßig in die Bewertung der Betroffenheitsanalyse und die Fortschreibung des Konzepts ein.
Nach Nummer 4a wird folgende Nummer 4b eingefügt:
4b. Die Koordinierungsstelle beim Landkreis Darmstadt-Dieburg erstattet der Gemeindevertretung Bickenbach mindestens quartalsweise einen schriftlichen Bericht über den Umsetzungsstand der Maßnahmen in der Gemeinde Bickenbach sowie die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Damit wird die Transparenz und Steuerungsfähigkeit des gemeindlichen Klimaanpassungsprozesses sichergestellt.
Nach Nummer 4b wird folgende Nummer 4c eingefügt:
4c. Die Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle beim Landkreis Darmstadt-Dieburg wird nach Ablauf von zwölf Monaten durch den Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss evaluiert. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Belange der Gemeinde Bickenbach ausreichend berücksichtigt werden und ob eine eigenständige Lösung für die Gemeinde sinnvoller ist. Das Ergebnis der Evaluation ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
mündlich
Beschluss
Votum: ohne
Datum: 30.04.2026
Anmerkung
Der Antrag wurde in der Gemeindevertretung zurückgezogen. Die Gemeinde hat in der Zwischenzeit selbst nachgebessert, wodurch der Antrag obsolet geworden ist.
