Antrag (01-2026.04) zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Antrag der KOMM,A-Fraktion an die Gemeindevertretung
Gegenstand / Thema: Geschäftsordnung der Gemeindevertretung § 33 Stimmrecht, Teilnahme von Mitgliedern anderer Gremien bzw. Gruppierungen
Ziel: Rederecht für alle Mitglieder der Gemeindevertretung in den parlamentarischen Fachausschüssen
Antrag zur GVG-Sitzung am: 30.04.2026
eingereicht am: 13.04.2026
KOMM,A-Antrag: 01-2026.04
GVG-Vorlage: 2026/051
Status: offen
Beschlussvorschlag
Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung,
§ 33 Stimmrecht, Teilnahme von Mitgliedern anderer Gremien bzw. Gruppierungen
wird wie folgt geändert:
„(1) Ein Stimmrecht haben alleine die Mitglieder des Ausschusses. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind berechtigt, an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
(2) Der Gemeindevorstand nimmt an den Ausschusssitzungen teil. § 20 gilt entsprechend. Für den Wahlvorbereitungsausschuss gelten die besonderen Regeln des § 42 Abs. 2 HGO.
(3) Die Ausschüsse können Vertreterinnen und Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.“
Anlage
Begründung
Für eine Änderung sprechen vor allem nachstehende Gründe:
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Die Ausschüsse dienen einer fachbezogenen Beratung von Beschlussvorlagen oder Anträgen, die anschließend von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Es macht wenig Sinn, Mitglieder der Gemeindevertretung von der Fachberatung auszuschließen. Die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen bleiben durch diese Öffnung unberührt.
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Es ist nicht nachvollziehbar, dass zwar der gesamte Gemeindevorstand an Beratungen aktiv teilnehmen darf, nicht aber die Mitglieder der Gemeindevertretung.
Beschluss
Votum:
Datum:
