Antrag (42-2026.03) zum Haushaltsplan 2026

Antrag der KOMM,A-Fraktion an die Gemeindevertretung
Gegenstand / Thema: Haushaltsplan 2026
Ziel: Änderungen
Antrag zur GVG-Sitzung am: 05.03.2026
eingereicht am: 25.02.2026
KOMM,A-Antrag: 42-2026.03
GVG-Vorlage: 2026/006-2
Status: Zustimmung
Gemeinsamer Amtrag der Fraktionen CDU, FDP und KOMM,A
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge folgende Änderungen zum Haushalt 2026 beschließen:
Investitionshaushalt 2026
1. Investition 3601neu Verkehrsflächen und -anlagen
Ansatz 2026 Einheitliches Blumenkübelsystem bisher -50.000 Euro neu 0 Euro
2. Investition neu
Planungskosten „Bachgewann“ bisher 0 Euro neu -50.000 Euro
Zu lfd. Nummer 2 wird ein Sperrvermerk angebracht
Begründung
Lfd.Nr. 1
Die vorhandenen Blumenkübel prägen das Ortsbild durch die Gestaltung der jungen Bickenbacherinnen und Bickenbachern positiv. Daher sprechen wir uns für deren Erhalt aus.
Lfd.Nr. 2
Mit dem künftigen Neubaugebiet „Bachgewann“ steht eine große Fläche zur Verfügung, welche aus unserer Sicht gesamt und nicht Teil für Teil überplant werden muss. Mit diesen Planungskosten möchten wir der zukünftigen Gemeindevertretung die finanziellen Möglichkeiten geben, mit den Planungen zu beginnen, und den Bickenbacherinnen und Bickenbachern das Signal geben, dass die Ortsentwicklung an dieser Stelle weitergehen wird.
Sperrvermerk
Der anzubringende Sperrvermerk kann erst nach der Beratung des hohen Hauses und der Festlegung, wie die Überplanung stattfinden soll und wie das Neubaugebiet „Bachgewann“ aussehen soll, aufgehoben werden.
Beschluss
Die Planungskosten "Bachgewann" werden nicht im Investionsplan sondern im Ergebnishaushalt unter Produkt 3401 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen als Aufwendung veranschlagt.
Zur Deckung der Ausgaben werden die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen von 5,5 auf 5,55 Millionen Euro angepasst.
Votum: (22:0:1) Zustimmung (bei einer Enthaltung)
Datum: 05.03.2026
