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Redebeitrag zum Thema Gute Bürgerbeteiligung

1. Februar 2026
Kategorien
  • Beteiligung der Bürgerschaft
  • Redebeitrag im Gemeindeparlament
Schlagworte
vorgetragen auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 29. Januar 2026 von Ulrich Friedrich Koch für die Fraktion KOMM,A
Bezug:
  • Griesheimer "Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung"
  • Antrag (41-2026.01) zur Bürgerbeteiligung

Der folgende Text gibt die vollständige Fassung des Redebeitrages wieder. Die im Parlament gehaltene Rede wurde anhand von Stichpunkten frei vorgetragen und wegen der eingeschränkten Redezeit leicht gekürzt.

 

In seiner Neujahrsansprache zeichnete der Parlamentsvorsitzende Nils Zeißler das Idealbild einer Gemeinde, in der alle zusammen aktiv werden, um große, alle betreffende Probleme zu lösen. Er nannte als Beispiel die Erneuerung einer sanierungsbedürftigen Hauptstraße. Damit appellierte er an die Bürgerinnen und Bürger, miteinander zum Besten zu wirken getreu dem Bibelzitat „Suchet der Stadt Bestes ( ), denn wenn's ihr wohl geht, so geht's euch auch wohl.“ (Jeremia 29,7).
Doch wie bekommt man das hin?
Die Hessische Gemeindeordnung sieht für Einwohner:innen bestimmte formelle Beteiligungsrechte vor:
  • Bürgerversammlungen
  • Bürgerentscheide
  • Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten von sachkundigen Einwohner:innen als Einzelpersonen oder über gewählte Beiräte in den Organen der Gemeinde
  • Anhörung im Rahmen der Offenlegung von Bebauungsplänen.
Diese Möglichkeiten werden in unserer Gemeinde nur selten genutzt.
Über die gesetzlich geregelten Beteiligungsformen hinaus können Gemeinden ihre Bürgerinnen und Bürger auch informell freiwillig und zusätzlich an ihrer Willensbildung und Entscheidungsfindung beteiligen. Beispiel dafür ist die Möglichkeit der Abgabe von Gesuchen oder Eingaben an die Gemeindeverwaltungen, etwa in Form von Mängelmeldeportalen. In Bickenbach wurden als informelle Beteiligungsform im Herbst 2018 „Verkehrsforen“ angeboten. Solche Beteiligungsformen werden eher selten und dann fast zufällig und nach meist unbekannten Spielregeln geboten bzw. genutzt.
Landauf landab klagen gewählte politische Akteurinnen und Akteure über Politikverdrossenheit in der Bevölkerung, sehen aber nicht ihren eigenen Anteil, ihre eigene Mitverantwortung an diesem Defizit. Alle unterstreichen das Ziel einer Stärkung der lokalen Bürgerbeteiligungskultur. Diese kann erreicht werden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Die verfassten Rechte von Bürgermeister, Parlament und Ausschüssen bleiben unberührt. Und sie sollten hergestellt werden durch freiwillige Selbstverpflichtung. Die Vereinbarung eines Regelwerks für Mitwirkungsformen - quasi als „Spielregel“ - ist ein Weg dahin.

Bedingungen und Voraussetzungen für informelle Bürgerbeteiligung
Gegenstand können nur Projekte bzw. Angebote sein, welche die Belange der Bürgerschaft der Gemeinde betreffen und die innerhalb der Zuständigkeit der Gemeinde liegen. Auszuschließen sind Gegenstände nicht-öffentlicher Natur, interne Verwaltungs- und Personalangelegenheiten und solche, die dem Datenschutz unterliegen.

Das Regelwerk für Mitwirkung ist nicht beliebig. Es muss verbindlich festgelegt werden, welche Stufen der Beteiligung es gibt, nach welchen Regeln die Beteiligung funktioniert und es muss umfassend darüber informiert werden, wann und wie das geht.
Die Stufen der Beteiligung reichen vom Informieren als Grundvoraussetzung über das Mitreden bis zum Mitgestalten als höchster Mitwirkungsstufe.

Bürgerbeteiligung braucht Mitwirkung, Ergebnisoffenheit, Information und Transparenz.
Heute beantragen wir eine Selbstverpflichtung der Gemeinde Bickenbach, die Bürgerschaft über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus an der politischen Meinungsfindung und Willensbildung zu kommunalpolitischen Themen zu beteiligen. Dazu soll eine Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung entwickelt und herausgegeben werden, deren Festsetzungen von der Bürgerschaft eingefordert werden können sollen. Als Beispiel und Muster kann die Griesheimer „Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung“ dienen.

Griesheimer „Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung“

„Die Leitlinie legt Qualitätskriterien für gute Bürgerbeteiligung fest. Sie enthält Informationen dazu, welche Stufen der Bürgerbeteiligung es in Griesheim gibt, nach welchen Regeln Bürgerbeteiligung durchgeführt wird und wann und wie man sich über Vorhaben in der Stadt informieren kann. Bürgerinnen und Bürger erfahren, an wen sie sich wenden können und wie sie sich grundsätzlich informieren und einbringen können.“

(Quelle: Griesheim.Gemeinsam.Gestalten. Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung Neufassung 2025)

In Griesheim wurden folgende Qualitätskriterien für gute Bürgerbeteiligung entwickelt:

  • grundsätzliche Bereitschaft für offenen, respektvollen Dialog

  • umfassende Information der Bürgerschaft über geplante Vorhaben und Projekte

  • Informationen frühzeitig und verständlich

  • Bereitschaft der Bürger*innen, sich damit auseinanderzusetzen

  • Anhörung von Beteiligungswünschen, Anregungen und Vorschlägen aus der Bürgerschaft

  • sorgfältige Transparenz und Planung

  • Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Mittel

  • Darstellung der Erwartungen und Benennung der Gestaltungsspielräume

  • grundsätzliche Ergebnisoffenheit

  • Politik muss mit Ergebnissen verbindlich nach Regeln umgehen

  • Rückmeldung zu Ergebnissen zeitnah an Bürgerschaft

  • Dokumentation und Auswertung

Diese Instrumente zur Beteiligung stehen zur Verfügung:

  • online Beteiligungsplattformen

  • wöchentlicher Newsletter

  • Informationsveranstaltungen, Vor-Ort-Termine

  • Veröffentlichung der gemeindlichen Vorhaben durch die Gemeindeverwaltung

  • Mängelmelder

  • Fragestunde vor Parlamentssitzungen

  • Ratsinformationssystem

  • Fraktionen: Angebot von Bürgerstammtischen

  • Onlineformular „“Fragen und Anregungen“

  • Emailportal für formlose Kontaktaufnahme zu Verwaltung, Bürgermeister und einer Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung

  • Gesprächstermine mit dem Bürgermeister

  • Bürgerversammlungen mindestens einmal jährlich

Zur Schaffung guter Bürgerbeteiligung wurde in Griesheim dieser Weg beschritten:

  1. Erarbeitung einer Leitlinie und Beschluss durch Parlament

  2. Schaffung einer „Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung“ innerhalb der Verwaltung

  3. Veröffentlichung einer ersten Liste gemeindlicher Vorhaben - „Vorhabenliste“ - und Schaffung eines Initiativrechts für Bürger*innen zur Anregung einer Bürgerbeteiligung oder weiterer Vorhaben

  4. Gründung eines „Entwicklungsteams Bürgerbeteiligung“

  5. Evaluation, Neufassung und Beschluss der „Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung“

Das „Entwicklungsteam Bürgerbeteiligung“ wird gebildet aus

12 Bürgerinnen und Bürger (50% + 2)

  5 Vertreter*innen der Parlamentsfraktionen (25%) je Fraktion 1 Person

  5 Vertreter*innen aus der Verwaltung (25%)

 

Das Entwicklungsteam tagt einmal pro Quartal. Es hat folgende Aufgaben:

  • Fortschreibung und Weiterentwicklung der Leitlinie

  • Beratung bei der Erstellung von Beteiligungskonzepten

  • Beobachtung und Bewertung laufender und abgeschlossener Bürgerbeteiligungsverfahren

  • Vorbereitung fachlicher Themen

  • Festlegung von Schwerpunkten

Die „Koordinierungsstelle“ ist innerhalb der Verwaltung angesiedelt und

soll mit ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Es hat folgende Funktionen:

  • Ansprechstelle

  • Aufbereitung der Ergebnisse und Weiterentwicklung

  • Beratung intern und extern

  • Konzeption, Beratung und Moderation von Bürgerbeteiligungsprozessen

  • lokale und überregionale Netzwerkarbeit

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Dokumentation

  • Berichtspflicht gegenüber der Gemeindevertretung

Eine Initiative zur Bürgerbeteiligung zu einem bereits geplanten oder für ein neues Vorhaben kann so ergriffen werden:

  • formlose Anregung zur Bürgerbeteiligung innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung

  • Einholung Stimmungsbild aus der Bürgerschaft binnen 4 Wochen online

  • laufende begleitende Öffentlichkeitsarbeit der Koordinierungsstelle dazu

  • bei mehrheitlicher Unterstützung Vorbereitung einer Beschlussvorlage an die Gremien durch Koordinierungsstelle

  • Beschluss der Gemeindevertretung

Fazit

      • Bürgerbeteiligung braucht Spielregeln

      • Bürgerbeteiligung braucht Selbstverpflichtung

      • Bürgerbeteiligung braucht Mitmacher

Erwiderung von Tim Schmöker, SPD Fraktionsvorsitzender, hier sinngemäß wiedergegeben:

Mit dem vorliegenden Antrag gebe sich KOMM,A als Verfechterin guter Bürgerbeteiligung. Kürzlich habe KOMM,A dagegen die SPD-Initiative zur Einrichtung eines Seniorenbeirates abgelehnt. (siehe hierzu Seniorenbeirat - für Bickenbach kaum eine Verbesserung )

Gemäß dem Auftrag des Grundgesetzes an die politischen Parteien, an der Willensbildung mitzuwirken, unternehme die Bickenbacher SPD vieles zur Beteiligung der Bürger: Öffentliche Fraktionssitzungen, das Format „Babbeln und Hieheern“ als Gesprächsangebot an die Bürgerschaft, Herausgabe des „Bickenbacher Boten“ als Informationsorgan und nicht zuletzt die Beteiligung an den Kommunalwahlen, aktuell mit einer Wahlliste von 41 Kandidatinnen und Kandidaten. Wahlen seien praktizierte Bürgerbeteiligung.

Die Griesheimer „Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung“ tauge nicht als Modell für Bickenbach. Griesheim sei eine Stadt und habe viermal so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie Bickenbach.

Das Griesheimer Modell sei ein Bürokratiemonster.

Zudem sei der Zeitpunkt für die Initiative sechs Wochen vor der Kommunalwahl schlecht gewählt. Daher beantrage die SPD die Überweisung des Antrages an die am 15. März 2026 neu zu wählende Gemeindevertretung.

Einem entsprechenden Geschäftsordnungsantrag wurde von der Gemeindevertretung mehrheitlich stattgegeben (8:6:4)

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