Beteiligung der Bürgerschaft an der politischen Meinungsfindung und Willensbildung (Dauerthema)

Über viele Jahre hinweg starteten die KOMM,A-Fraktionen wie ihre Vorgängerinnen FLUB und Grüne im Gemeindeparlament anlassbezogen immer wieder Initiativen zur Beteiligung der Bürgerschaft am kommunalpolitischen Geschehen - unvergessen rund um Sanierung bzw. Neubau des Bürgerhauses.
Unmittelbar nach der Kommunalwahl 2016 veröffentlichte KOMM,A als Angebot an alle anderen Parlamentsfraktionen den Appell für einen:
Pakt für Bickenbach
Zum Thema „BürgerInnen-Beteiligung“ wird darin vorgeschlagen:
"Die Bürgerschaft soll weitestgehend in den Meinungsfindungs- und Willensbildungsprozess der Gemeindevertretung eingebunden werden. Dazu werden folgende Maßnahmen verabredet:
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Der Bürgerschaft wird zugesagt, sich an der Debatte zu einzelnen Tagesordnungspunkten auf öffentlich tagenden Gemeindevertretungs- bzw. Fachausschuss-Sitzungen zu Wort melden zu können. Verfahrenstechnisch wird dazu die Sitzung der gemeindlichen Gremien auf Wunsch wenigstens einmal pro Verhandlungsgegenstand unterbrochen.
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Der Bürgerschaft wird ein Initiativrecht gegenüber der Gemeindevertretung eingeräumt. Schriftlich gegenüber der Gemeindevertretung vorgebrachte Eingaben, für deren Gegenstand die Gemeindevertretung laut Hessischer Gemeindeordnung zuständig ist, werden von der/dem Vorsitzenden als Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung der Gemeindevertretung gesetzt.
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Die Gemeinde unterstützt bürgerschaftliches Engagement durch persönliche Beteiligung und durch Bereitstellung von Räumlichkeiten für Zusammenkünfte. Dies gilt speziell für die Aktivitäten von BürgerInnen in Agenda 21-Gruppen analog der Praxis in anderen Gemeinden.
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Bürgerversammlungen müssen über die gesetzlich vorgeschriebene Rechenschaftslegung der politischen Gremien gegenüber der Bürgerschaft hinaus zu einem Ort der Verhandlung strittiger Themen in der örtlichen Gemeinschaft werden. Dies kann auch durch professionelle Moderation sowie Aufbereitung und Präsentation solcher Themen gefördert werden. Dabei könnten die Möglichkeiten des gemeindlichen Internetauftritts besser genutzt werden."
Diesen Pakt aufgreifend kam es zu Beginn der neuen Amtszeit des Gemeindeparlamentes zur:
Vereinbarung zwischen den Fraktionen von SPD und KOMM,A in der Gemeindevertretung Bickenbach für die Amtszeit 2016 bis 2021
In deren Präambel "Mehr Demokratie wagen" wird ausgeführt:
„Das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland entspricht den Prinzipien einer repräsentativen Demokratie, d. h., über einen festgelegten Zeitraum vertreten die gewählten Abgeordneten das Volk. Bei Wahlbeteiligungen von fast durchgängig weniger als der Hälfte der Wahlberechtigten stellen sich grundsätzliche Zweifel an der demokratischen Legitimation ein. Im kleinen kommunalpolitischen Raum wollen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Wege suchen, der Bürgerschaft praktikable Mittel zur Einmischung und Beteiligung an der Meinungsfindung und Willensbildung unmittelbarer als lediglich alle fünf Jahre anlässlich von Wahlen zur Verfügung zu stellen. Herausragend ist hier unser Angebot, Bürgerinnen und Bürgern ein direktes, nicht durch Fraktionen bereits vorgefiltertes Eingaberecht an die Gemeindevertretung mit Gelegenheit einer Begründung des Anliegens zu eröffnen. Zu zur Beschlussfassung anstehenden Themen sollen sich Bürgerinnen und Bürger auch ohne sich als per se sachkundig ausweisen zu müssen an Debatten beteiligen können. Dies soll auf Wunsch im Wege von Unterbrechungen der Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist eine möglichst frühzeitige und umfassende Information der Bürgerschaft über die anstehenden politischen Fragestellungen.“
und konkret:
„Vereinbarungen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Bürgerversammlungen
Alle Beratungsgegenstände, die bereits zu einer kontroversen Diskussion in der Bürgerschaft geführt haben oder aufgrund der Bedeutung noch führen könnten (z.B. die Gestaltung der Ortsmitte, eine Änderung der Straßenbeitragssatzung, ...), werden vor einer Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in einer Bürgerversammlung vorgestellt und diskutiert. Die / der Vorsitzende der Gemeindevertretung soll hierzu ggf. auch mehr als einmal im Jahr zu einer Bürgerversammlung einladen.
Zu diesen Bürgerversammlungen wird breit und aktiv eingeladen. Die Moderation der Diskussion und die sachliche Vorstellung der Thematik werden personell strikt voneinander getrennt. Die sachliche Vorstellung hat in einer Form zu erfolgen, die für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist.
Gemeindevertretung und Ausschüsse
Für jede Sitzung wird ein Tagesordnungspunkt 'Bürgerschaftliche Eingaben' aufgenommen, zu dem Bürgerinnen und Bürger über die Vorsitzende / den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Themen an die Gemeindevertretung herantragen können. Hierzu wird ein Formular auf der gemeindlichen Homepage zum Download eingestellt und als Printexemplar im Rathaus ausgelegt. Die Themen müssen eine konkrete Handlungsanweisung und eine Begründung enthalten. Sofern das Thema in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung fällt, entscheidet diese darüber, wie ein solches Thema in einer der folgenden Sitzungen weiter behandelt wird.
Sollten Bürgerinnen und Bürger zu einem bestehenden Tagesordnungspunkt konkrete inhaltliche Anregungen geben wollen, so können sie dies bei der / dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung vor Beginn der Sitzung der Gemeindevertretung anzeigen. Dann wird vor Aufruf dieses Tagesordnungspunktes die Sitzung der Gemeindevertretung kurzzeitig unterbrochen, um den Bürgern diese Möglichkeit zu geben. Die Redezeit wird auf bis zu drei Mal 3 Minuten beschränkt.
Die Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse beginnen in der Regel um 19.30 Uhr. Die Beschränkung der Anzahl der Redebeiträge pro Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretung wird aufgehoben. Die erste Rednerin / der erste Redner jeder Fraktion zu einem Tagesordnungspunkt erhält eine Redezeit von 10 Minuten. Die sonstigen Regelungen zur Redezeit bleiben unverändert.
Transparenz
Die Presse wird von der / dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und den Vorsitzenden der Ausschüsse so rechtzeitig über die Gegenstände der Ausschusssitzungen informiert, dass die Presse zuvor ausreichend Gelegenheit bekommt, über die Themen zu berichten. So werden interessierte Bürgerinnen und Bürger frühzeitiger informiert und können leichter an diesen Ausschusssitzungen teilnehmen.
Die Homepage der Gemeinde soll so umgestaltet werden, dass die aktuellen Sitzungs-unterlagen für interessierte Bürgerinnen und Bürger leichter als bisher zu finden sind.
Unbeschadet des § 62 (6) HGO unterbrechen die Vorsitzenden bei Bedarf die Ausschusssitzungen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Argumente zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten beizutragen.
Der Antragssteller oder die Vorsitzenden der Ausschüsse erläutern in den Sitzungen der Gemeindevertretung zu Beginn eines jeden Tagesordnungspunktes kurz, knapp und sachlich den Beratungsgegenstand, so dass die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Beratung leichter folgen können. Tagesordnung und Tischvorlagen sind im Eingangsbereich des Rathauses und im jeweiligen Sitzungsraum öffentlich auszulegen.“
In den Jahren danach wurde die Fragestunde unmittelbar vor der Parlamentssitzung eingerichtet und schnell wieder abgeschafft. Die Versprechungen für Beteiligung der Bürgerschaft wurden v.a. im Zusammenhang mit den Entscheidungen zur „Neuen Mitte“ regelrecht konterkariert. Bürgerschaftliche Eingaben wurden nur selten genutzt. Meist stießen sie auf taube Ohren. Strafverschärfend wurden sogar entgegenstehende Fakten geschaffen.
Im Frühjahr 2018 stieß die „Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach“ eine öffentliche Debatte über den Unterwertverkauf der ehemaligen Gaststätte „Zur Rose“ an. Während einer öffentlichen Planungsausschuss-Sitzung des Gemeindeparlaments im Juni kritisierte Bürgermeister Hennemann diesbezüglich generell eine ’Hetzkampagne‘ seitens der Gegner der ’Neuen Mitte‘, SPD-Fraktionsvorsitzender Schmöker äußerte, dass in der öffentlichen Debatte ’unverfroren und anonym gehetzt‘ werde. Statt Ross und Reiter klar zu benennen und eine Gegendarstellung zu verlangen, werden Vorwürfe allgemein und pauschal geäußert. Dagegen können sich die angegriffenen Aktiven der Bürgerinitiative nicht wehren. So werden Kritiker mundtot gemacht. BI-Aktivist und Gemeindevertreter Koch wies diese Vorwürfe in einer Persönlichen Erklärung vor dem Parlament noch im Juni scharf und unter Protest zurück und forderte eine öffentliche Entschuldigung gegenüber Kritikern des Bauprojektes. Dies blieb bis heute ohne jede Reaktion, weder von den Funktionsträgern der SPD noch seitens der SPD-Fraktion.
Zum Thema äußert sich die Hessische Landesregierung wie folgt:
'Leitfaden zur Bauleitplanung'
„Planungen in unseren Gemeinden müssen Bürgerinnen und Bürger nicht passiv zur Kenntnis nehmen. Insbesondere bei Planungen, die spürbar die Lebensumstände in unserer unmittelbaren Umgebung berühren und verändern, haben alle ein Wort mitzureden.
Das gilt für die gebaute Umwelt genauso wie für Grün- und Freiräume. Wie das im Einzelnen vor sich geht, ist gesetzlich geregelt. Das Baugesetzbuch räumt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit ein, die in Eigenverantwortung der Gemeinde erstellte städtebauliche Planung nachhaltig zu beeinflussen.
Diese Mitwirkungsmöglichkeit zielt ausdrücklich darauf ab, dass Bürgerinnen und Bürger bereits frühzeitig mitreden können, also nicht erst dann, wenn sich die Planungen bereits so weit verfestigt haben, dass ihre »allgemeinen Ziele und Zwecke« nicht mehr ernsthaft zur Debatte stehen. Und ausdrücklich sind nicht nur die unmittelbar Betroffenen angesprochen, sondern alle, die sich für das Geschehen in ihrer Gemeinde interessieren.
Mitwirken und Einfluss nehmen ( ) können aber nur die, die informiert sind.“
Die Bedenken der Bürgerschaft wurden bei der Bauleitplanung für die Ortsmitte nahezu vollständig außen vor gehalten. Die Eingaben aus zwei Offenlegungsverfahren wurden nahezu komplett abgelehnt. Die förmlich vorgeschriebene Offenlegung eines Bebauungsplans ersetzt nicht Konsensfindung und Kompromissbildung im Parlament und in der Bürgerschaft!
Zwei Appelle von jeweils etwa 750 Bürgerinnen und Bürger für ein Moratorium (2018 und 2022) mit den Forderungen für eine aktuelle Information über den aktuellen Stand des geplanten Bauvorhabens, einen offenen Dialog mit der Bürgerschaft über diese Planung und die Entwicklung einer Alternativplanung zur Gestaltung der Ortsmitte. wurden ignoriert. Eine Debatte dazu fand nicht statt. Bebauungsplan und Städtebaulicher Vertrag wurden mit Mehrheit von SPD, CDU und FDP gegen die Stimmen von KOMM,A verabschiedet.
Was nützen der Bürgerschaft von dieser Gemeindevertretung beschlossene ′Richtlinien über Bürgerschaftliche Eingaben’, wenn an so wichtiger Stelle die notwendige umfassende Bürgerbeteiligung verweigert wird?
Vor diesem Hintergrund gerät die Initiative der SPD für die Einrichtung eines Seniorenbeirates in den Verdacht, lediglich Alibi für die an anderer Stelle verhinderte Bürgerbeteiligung zu sein.
Ein eigener Weg, die Demokratie von unten zu beleben, wird seit 2018 in Dieburg praktiziert. Dort wird Bürger*innen die Möglichkeit gegeben, den politischen Entscheidungsträgern über die Homepage der Stadt Dieburg online Vorschläge und Anregungen einzureichen und darüber abzustimmen. Sobald eine eingereichte Idee innerhalb eines festgesetzten Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Unterstützer*innen erreicht, prüft der Magistrat die Eingabe und leitet sie ggfs. an das Parlament weiter.
Mit der Griesheimer „Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung“ verpflichten sich seit 2019 kommunale Amts- und Mandatsträger im Idealfall dazu, grundlegende Qualitätskriterien zu beachten. Es wird beispielsweise geregelt, auf welchem Wege Bürgerbeteiligung initiiert werden kann, wie die einzelnen Verfahrensschritte aufeinander abgestimmt werden, wer die Leitung und Moderation übernimmt und auf welchem Weg die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens schließlich in den Entscheidungsprozess einfließen.
Es gibt also durchaus praktikable und erprobte Möglichkeiten einer besseren Beteiligung der Bürgerschaft.
Nach der Kommunalwahl 2021 bemühten sich KOMM,A und CDU um Verbesserung in ihrer
„Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der CDU und KOMM,A für die Wahlzeit der Bickenbacher Gemeindevertretung 2021-2026“
„Unser gemeinsamer Fokus liegt auf Teilhabe: Dabei geht es um die Entwicklung einer Dialogkultur in Bickenbach. Ergänzend zur formellen Bürgerbeteiligung im Rahmen der HGO sollen Bürgerinnen und Bürger auch vermehrt informell miteinander ins Gespräch kommen. Das stärkt den Wunsch und die Verantwortung, das eigene Lebensumfeld zu gestalten.“
„Transparenz, Kommunikation und Bürgerbeteiligung
Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die politische Arbeit in der Kommune ist der CDU und der KOMM,A wichtig. Wir treten ein für moderne Formate der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Dazu gehören u.a. ein barrierefreier Zugang zu Informationen und faire Teilnahmemöglichkeiten. Unabhängig von einzelnen Sachfragen verpflichten wir uns grundsätzlich zur Stärkung der Bürgerbeteiligung in Bickenbach in Hinblick auf eine neue Beteiligungskultur in wesentlichen Fragen des gemeindlichen Lebens wie der zukünftigen Ortsentwicklung und der Berücksichtigung von Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsaspekten.
Wir bekennen uns ausdrücklich zu den Grundlagen der repräsentativen Demokratie und zu einem konstruktiven Miteinander von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung. Ziel einer verstärkten Bürgerbeteiligung ist die regelmäßige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Vorbereitung kommunalpolitischer Entscheidungsprozesse und damit die Erhöhung des bürgerschaftlichen Engagements und die Stärkung der gemeindlichen Gremien. Insbesondere Bürgerversammlungen (§ 8a der Hessischen Gemeindeordnung) stellen für uns ein geeignetes Instrument zur Kommunikation zwischen und mit den Bürgerinnen und Bürgern dar.
Folgende Ziele sind in diesem Bereich vereinbart:
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Entwicklung eines Bürgerhaushaltes
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Schaffung von themenbezogenen Kommunikationsplattformen als Denkfabriken
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Durchführung von themenbezogenen Bürgerversammlungen, ggf. unter Einbeziehung externer Expertise
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Frühzeitige Kommunikation über Gremienbeschlüsse auf der Homepage der Gemeinde Bickenbach
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Durchführung von gemeindlichen Projekten in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft.“
