Auf Anfrage eines Bauträgers soll auf einem ca. 1650m² großem Grundstück in der August-Bebel-Straße ein vorhandenes Gebäude niedergelegt und zwei neue Gebäude mit insgesamt 14 Wohnungen gebaut werden. Für beide Gebäude sollen 3 Stockwerke errichtet werden, wobei für das fordere Gebäude ein Staffelgeschoss vorgesehen ist. Beide Gebäude dürfen auch nach der seither gültigen Regelung 10,50m Höhe über Straßenniveau erreichen. Um aber das Vorhaben des Bauträgers zu ermöglichen, müssen unter anderem das Maß der Bebauung erhöht und vor allem die Baufenster vergrößert werden.
Dieses Vorhaben war ursprünglich nicht als sozialer Wohnungsbau geplant. Erst nach mehrfachem Scheitern wurde das Projekt als Sozialer Wohnungsbau deklariert, um es überhaupt umsetzen zu können.
KOMM,A begrüßt, dass in Bickenbach sozialer, bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll.
Trotzdem lehnte KOMM,A die Bauleitplanung dafür im November 2024 ab u.a. aus folgenden Gründen:
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Die geplante Bebauungsdichte ist mit fast 85 Wohneinheiten pro Hektar viel zu hoch und liegt weit über den Zielen des Regionalplanes Südhessen. Sie passt nicht zur vorhandenen Bestandsbebauung.
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Das Gebäude passt nicht in die nähere Umgebung und ist auch auf dem Gelände viel zu dicht gepackt ohne erkennbare Qualitätsflächen für neue Bewohner.
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Aufgrund des geplanten sozialen Wohnungsbaus und dessen zentraler Lage soll von der Stellplatzsatzung abgewichen werden, da die Menschen dort weniger Autos haben würden. Das mag evtl. für zentrale städtische Lagen mit entsprechenden Angeboten an ÖPNV usw. und Arbeitsplätzen in einer Stadt passen, nicht aber für Bickenbach. Bisher ist die Stellplatzsatzung an Wohnungsgrößen geknüpft, nicht an Einkommensverhältnisse oder Vermögen oder individuelle Wünsche. Dazu müsste die Stellplatzsatzung generell überarbeitet werden. Flickwerk, Ausnahmen usw. gibt es schon genug.
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Die soziale Infrastruktur der Gemeinde - Kita, Schule, Arztpraxen, Verwaltung - muss zeitnah angepasst werden. Planungen in dieser Hinsicht fehlen.
Ohne wirkliche Auseinandersetzung um die städtebaulichen Ziele schaffte die Gemeindevertretung mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP durch Beschluss des Bebauungsplanes die Voraussetzung für die Umsetzung des Bauvorhabens.
Um den Jahreswechsel 2025/26 wurde mit der Niederlegung der Bestandsgebäude begonnen.