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Erweiterung der Schulsporthalle (seit 2021)

16. Januar 2026
Kategorien
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  • Gemeindefinanzen
  • Planung
Schlagworte
Nach der Kommunalwahl 2021 vereinbarten die Fraktionen von CDU und KOMM,A unter anderem den „Bau einer zeitgemäßen Sporthalle in Abstimmung mit dem Landkreis“. Genauere Konditionen, unter welchen diese Planung zu realisieren sei, waren damals nicht absehbar.
Die vorhandene Sporthalle ist eine Kreissporthalle und grenzt direkt an die Hans-Quick-Schule. Noch im Jahr 2021 wurde die Absicht des Landkreises bekannt, die Sporthalle durch einen Neubau an gleicher Stelle und mit den gleichen Dimensionen neu zu bauen. Eine Erweiterung auf eine Zweifeld-Halle sei möglich unter der Bedingung, dass die Gemeinde die Hälfte der Baukosten gegenfinanziere.
Das Parlament hatte anlässlich der Haushaltsverabschiedung zu Beginn des Jahres 2023 bereits mehrheitlich mit den Stimmen aller Fraktionen den Weg für den Neubau einer Zweifeld-Halle per Verpflichtungsermächtigung geebnet. Bei knapp über 5 Millionen Euro geschätzten Gesamtkosten liegt der Eigenanteil der Gemeinde bei 2,6 Millionen Euro.
Obwohl unmittelbar zuvor ein erhebliches Defizit der gemeindlichen Finanzen bekannt und eine Haushaltssperre verhängt worden geworden war, fasste die Bickenbacher Gemeindevertretung im Herbst 2023 mit Mehrheit - bei 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen von KOMM,A - den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Kreis.
 
Kommentar aus der Postille 09/2023, Auszug:
WAS BEKOMMEN WIR NUN AN EXTRAS FÜR DEN EIGENANTEIL VON 2,6 MILLIONEN EURO?
Sicherlich keine große, moderne Sporthalle, wie sie viele vielleicht im Kopf haben! Bisher bekannt ist eine Skizze – als verbindliche Anlage zur Verwaltungsvereinbarung – mit der Aussage, dass dies nicht die Halle wäre, die wir bekämen, sondern nur die Grundmaße darstellen würde. Eine Zweifeld-Halle im eigentlichen Sinne (2 vollwertige Spielflächen) bekommen wir jedoch nicht – das wurde klar und deutlich gesagt. Die Grundfläche der Halle (Außenmaß) vergrößert sich schätzungsweise um 240m² (ca. 30%). Dies ist aus der Skizze abschätzbar. Das wird auf Kosten des Spielplatzes (sicher) und des Bolzplatzes (eventuell) gehen. Als Gemeinde zahlen wir also für ca. 240m² mehr Halle insgesamt 2,6 Millionen Euro. Ein stolzer Preis!
Die bespielbare Hallenfläche dürfte sich in einem weitaus kleineren Maß vergrößern, da eine moderne Halle auch moderne, nach Spielfläche getrennte Umkleiden und Sanitärbereiche, neueste Technik, Brandschutz usw. benötigt. Es ist also davon auszugehen, dass wir weniger als 30% mehr Spielfläche bekommen. Es sollen immerhin 2 separat bespielbare Hallenbereiche werden. Das wäre unbestritten ein Fortschritt.
Für etwas mehr Halle übernehmen wir als Gemeinde also 50% der gesamten Kosten. Ebenso gehen wir als Gemeinde in das ungedeckte Risiko von etwaigen Kostensteigerungen. Kostet die Halle am Ende 8 Millionen Euro, sind wir mit 50% dabei, egal warum. Keine Kontrolle aber volles Risiko, da die Bauherrschaft beim Landkreis liegt. Seeheim-Jugenheim kann ein Lied davon singen, was Kostensteigerungen bei Prestigebauten anrichten können.
Gut, dass der amtierende Bürgermeister gemäß Wahlprogramm die Details der Halle alleine verhandelt. So gibt es zumindest keine Zweifel, wo man sich später hinwenden darf. Es ist aber die verdammte Pflicht von Parlamentarier*innen, so etwas zu hinterfragen!
 
Mit Vorlage des Haushaltsentwurfs 2024 wurde deutlich, was mit dem Bau der „Zweifeld-Halle“ finanziell auf die Gemeinde Bickenbach zukommen wird. Der geplante gemeindliche Investitionskostenzuschuss belief sich im Jahr 2024 auf 1,1 und im Jahr 2025 auf 1,465 Millionen Euro. Um den Haushalt 2024 genehmigungsfähig zu machen, beantragte der Gemeindevorstand die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 455 auf 790 Prozentpunkte, um damit eine Mehreinnahme von rund 900.000 Euro zu erzielen. Dieser Betrag entspricht dem Löwenanteil der zu erwartenden Kosten in 2024 allein für die Sporthalle.
Da der Entwurf des Haushaltes 2024 nicht ausgeglichen war, wurde der Gemeindevertretung zeitgleich ein „Haushaltssicherungskonzept“ vorgelegt. Dieses beinhaltete als Maßnahme zur Gewährleistung der dauerhaft gesicherten Leistungsfähigkeit der Gemeinde u.a. die Überprüfung aller freiwilligen Leistungen. Die Erweiterung der kreiseigenen Einfeld-Schulsporthalle ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
Auch KOMM,A unterstützt das Ziel einer Verbesserung der Bedingungen und Möglichkeiten für die Bickenbacher sporttreibenden Vereine - aber nicht um jeden Preis! Das Ganze muss für die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger angemessen und finanzierbar bleiben.
Neubau der Sporthalle als „Zweifeld-Halle“ (2024)

KOMM,A Anträge und Anfragen zum Ersatzneubau bzw. zur Erweiterung der Schulsporthalle

KOMM,A Anfrage (Nr. 12) zur Sporthalle Hans Quick Schule (2022)
KOMM,A Antrag (Nr. 23): Entkoppelung der Baumaßnahme eines Kuppelgangs zwischen Bürgerhaus und Sporthalle von dessen zukünftigen Nutzung (2023)
KOMM,A Antrag (Nr. 24) zur Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis zum Neubau der Sporthalle (2023)
KOMM,A Anfrage (Nr. 20) zum Neubau der Schulsporthalle (2023)
KOMM,A Anfrage (Nr. 29) zur Sporthallenerweiterung (2024)
KOMM,A Anfrage (Nr. 35) zur Schul-Sporthalle (2025)
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