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Antrag (41-2026.01) zur Bürgerbeteiligung

11. Januar 2026
Kategorien
  • Antrag
  • Beteiligung der Bürgerschaft
Schlagworte

Antrag der KOMM,A-Fraktion an die Gemeindevertretung

Gegenstand / Thema: Beteiligung der Bürgerschaft an der politischen Meinungsfindung und Willensbildung zu kommunalpolitischen Themen

Ziel: Entwicklung einer Bickenbacher Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung

Antrag zur GVG-Sitzung am: 29.01.2026
eingereicht am: 11.01.2026

KOMM,A-Antrag: 41-2026.01
GVG-Vorlage: 2026/xxx

Status: offen

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bickenbach verpflichtet sich, die Bürgerschaft über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus an der politischen Meinungsfindung und Willensbildung zu kommunalpolitischen Themen zu beteiligen.
Dazu wird eine Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung als öffentliche Selbstverpflichtung herausgegeben, die für jede Bürgerin und jeden Bürger unserer Gemeinde eingesehen und eingefordert werden kann.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Jahr 2026 zu einer öffentlichen Versammlung der Bickenbacher Bürgerschaft einzuladen, die dazu dienen soll:
1. sich mit der Bürgerschaft über dieses Vorhaben öffentlich auszutauschen,
2. Erfahrungen der Stadt Griesheim aus der Anwendung Ihrer „Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung“ vorzustellen,
3. die Einberufung eines „Runden Tisches“ Bürgerbeteiligung sowie ein Besetzungsverfahren dafür vorzuschlagen.
Der Runde Tisch Bürgerbeteiligung soll bis zum Jahresende 2026 der Bürgerschaft und der Gemeindevertretung einen ersten Entwurf für die Bickenbacher Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung vorlegen.
 

Begründung

Landauf landab wird vor allem in Wahlkämpfen mehr Bürgerbeteiligung versprochen und es werden so Erwartungen geweckt. Die Praxis bleibt meist in kümmerlichen Ansätzen stecken.
Auch wir in Bickenbach müssen mehr dafür tun, den Erwartungen und Ansprüchen gerecht zu werden !

Beschluss

Votum: 

Datum: 

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