Antrag (40-2026.01) zur Ortsentwicklung

Antrag der KOMM,A-Fraktion an die Gemeindevertretung
Gegenstand / Thema: Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen
Ziel: Bewerbung als Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung
Antrag zur GVG-Sitzung am: 29.01.2026
eingereicht am: 11.01.2026
KOMM,A-Antrag: 40-2026.01
GVG-Vorlage: 2026/xxx
Status: offen
Beschlussvorschlag
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Anerkennung der Gemeinde Bickenbach als Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung bis 1. Februar 2027 zu beantragen.
Für diesen Antrag soll die Unterstützung des Fachbereichs Dorf- und Regionalentwicklung beim Landkreis Darmstadt-Dieburg gesucht werden.
Begründung
Mit der bevorstehenden Verlagerung der Feuerwehr an die Berta-Benz-Straße erschließen sich in der Bickenbacher Ortsmitte neue Räume, die sozialverträglich gestaltet werden sollten.
Dabei können Ressourcen des Landes Hessen und des Landkreises Darmstadt-Dieburg genutzt werden.
Zum Dorfentwicklungsprogramm schreibt das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat auf seiner Website unter anderem:
Dorfentwicklung
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer in den ländlichen Räumen als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten.
Um die Vielfalt dörflicher Lebensformen, das bau- und kulturgeschichtliche Erbe sowie den individuellen Charakter der hessischen Dörfer zu erhalten, sollen die Innenentwicklung gestärkt, die Energieeffizienz gesteigert und der Flächenverbrauch verringert werden.
Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von Netzwerken zur Stärkung der Daseinsvorsorge eigenständige Programmziele. Es kommt auf alle im Dorf an !
Fördermaßnahmen
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Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
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lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
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Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
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Freiflächen und Ortsbild
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Grundlagen für eine Förderung
Maßnahmen der Dorfentwicklung werden in den anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes durchgeführt. Die Förderung investiver Vorhaben erfolgt grundsätzlich nach Kriterien für eine ortstypische Bauweise mit entsprechenden Gestaltungsempfehlungen.
Beschluss
Votum:
Datum:
