Redebeitrag zu „Sternenkindern“

vorgetragen auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 11. Dezember 2025 von Ulrich Friedrich Koch für die Fraktion KOMM,A
Bezug:
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Umgestaltung des Bickenbacher Friedhofs
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Antrag 39-2025.12 zu Sternenkindern
Die Zahl von Frühgeburten ist erschreckend hoch.
Kein Ereignis trifft Eltern überraschender und härter, als der Verlust eines Kindes, noch bevor es geboren wurde. Zurück bleiben Mütter und Väter, die im Begriff waren, ein „neues“ Leben zu planen und nun stattdessen gezwungen sind, unerwartet und schmerzhaft Abschied zu nehmen.
Mütter und Väter, die so ein kleines Leben in den ersten Monaten verlieren, wünschen sich auf dem Friedhof einen würdigen Ort, an dem sie ihre Trauer Ausdruck verleihen können. Dies hat eine besondere Bedeutung für die Trauerbewältigung.
Auch in Bickenbach hörten wir immer wieder das Argument, es gäbe keinen Bedarf für eine gesonderte Begräbnis- und Gedenkstätte für Sternenkinder, es hätte noch niemand angefragt.
Der Pfungstädter Hospizverein und die Initiative "Dein Sternenkind“ berichten von völlig anderen Erfahrungen: Der Bedarf für eine Begräbnis- und Gedenkstätte ist da, jedoch sind die Betroffenen meist nicht in der Lage ihr Bedürfnis mitzuteilen, weil es sich auch oft nicht vorher ankündigt. Es ist schlicht eine falsche Wahrnehmung, von außen und Unbeteiligten diesen Schluss zu ziehen.
Eltern, die ein Kind sehr früh verlieren, wenden sich nicht an die Gemeinde. Die Gemeinde muss voran gehen. Wir können nicht erwarten, dass betroffene Eltern initiativ werden!
Daher bitten wir heute die Gemeindevertretung, die Herstellung einer Begräbnisstätte für Sternenkinder neben der bereits geplanten Gedenkstätte zu beschließen. Die dafür erforderlichen Mittel sollen im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt werden und die Umsetzung soll in absehbarer Zeit erfolgen.
Nachbemerkung: Gemäß dem kürzlich vom Land Hessen beschlossenen Friedhofs- und Bestattungsgesetz gilt ab 2026: Bestattung von frühgeborenen Kindern - vor der 24 Schwangerschaftswoche - mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm sind auf Friedhöfen künftig möglich.
