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Kommunalwahl 2026: „Hennemann wieder an der Spitze“

10. Dezember 2025
Kategorien
  • Kommunalwahl 2026
Schlagworte

Unter diesem Titel berichtete die Bergsträßer Woche am 22. November 2025 über die Aufstellung einer Liste für die Kommunalwahl durch den SPD-Ortsverein Bickenbach: "Angeführt von Bürgermeister Markus Hennemann zieht die SPD Bickenbach ( ) in die Kommunalwahl am 15. März 2026".

Zu verantworten hat diese Entscheidung die Mitgliederversammlung des SPD-Ortsvereins, möglich gemacht wurde diese Entscheidung durch die Bereitschaft von Hennemann zur Kandidatur.

Daran zu kritisieren ist der Sachverhalt, dass Hennemann amtierender Bürgermeister der Gemeinde Bickenbach ist, in dieser Funktion nicht in die Gemeindevertretung einziehen kann und alle wissen, dass er sein Amt im Falle seiner Wahl nicht zugunsten eines Sitzes in der Gemeindevertretung niederlegen wird.

Anstelle eines scharfen Kommentars veröffentlichen wir an dieser Stelle einen Leserbrief, veröffentlicht im Darmstädter Echo Ausgabe vom 6. Dezember 2025, zu einer ähnlich gelagerten Konstellation in Bischofsheim im Landkreis Groß-Gerau:

 

Zur Kandidatur der Bischofsheimer Bürgermeisterin:

Keine Dekoration

Man muss sehr viel Fantasie aufbringen, um zu glauben, Lisa Gößwein, die Bischofsheimer Bürgermeisterin, werde im Falle eines Wahlsiegs ihr Amt samt Pensionsanspruch aufgeben, um anschließend für ein paar Euro Sitzungsgeld im Kreistag Politik zu machen. Nach der Hessischen Gemeindeordnung und der Hessischen Landkreisordnung sind die Rollen von hauptamtlicher Verwaltungsführung und Kreistagsmandat aus guten Gründen klar getrennt. Genau um eine unzulässige Vermischung von Exekutive und Kontrolle zu verhindern, nehmen Amtsinhaber solche Mandate in der Praxis nicht an oder müssten ihr Amt niederlegen. Dass Landrat Thomas Will diese Praxis nun öffentlich verteidigt, lässt entweder auf erstaunliche Unkenntnis dieser Rechtslage schließen - oder darauf, dass sie bewusst übergangen wird. Was hier als politische Beteiligung verkauft wird, ist in Wahrheit eine klassische Werbekandidatur: juristisch zulässig - politisch ein Schauspiel auf Kosten der Transparenz. Wer den Wählerwillen ernst nimmt, sollte Spitzenplätze nicht als Dekoration benutzen, sondern mit Personen besetzen, die das Mandat tatsächlich ausüben wollen und können.

Josef Jackiewicz, Bischofsheim

"Bürgermeister für alle !" ... ???
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1 Comment

  1. Birgit+Köhler-Günther sagt:
    10. Dezember 2025 um 21:10 Uhr

    Super Idee, das ins Bewusstsein zu bringen über den bereits vorhandenen Brief, der alles aussagt!!
    Danke!

    Antworten

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