Regionalplan Südhessen 2025

Definition von Regionalplanung
(aus Wikipedia, Auszug)
Die Regionalplanung dient als regionale Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung der Ziele der Raumordnung in den Regionen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen gesamtstaatlicher Planung (Landesentwicklung) und kommunaler Gemeindeentwicklung ein. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger. Die Regionalplanung ist den rechtlichen Instrumenten der Regionalentwicklung zuzuordnen.
In der Regionalplanung wird im Gegensatz zur Stadtplanung auch die Entwicklung von Landgemeinden bzw. Dörfern und Ländlichen nicht verstädterten Räumen/Regionen berücksichtigt.
In Deutschland bestehen übergeordnet auf Ebene des Bundes und der Länder die Vorgaben der Raumordnung, welche vorwiegend textliche Festsetzungen enthält. Auf Ebene der Länder wird die Raumordnung durch die Landesraumordnungspläne ausformuliert. Darunter findet sich die Regionalplanung, welche in den Raumordnungsplänen für die Teilräume der Länder textliche und grafische Planungsvorgaben enthält.
Unterhalb der Regionalplanung ist in Deutschland die kommunale Bauleitplanung angesiedelt, die in der Form der Flächennutzungsplanung das Gebiet einer Kommune abdeckt. Als unterste Ebene der räumlichen Planung besteht die verbindliche Bauleitplanung in Form des Bebauungsplans auf Stadtteil- und Quartiersebene.
Grundsätzlich soll sich die Planung auf einer Ebene an der Planung der übergeordneten Ebene orientieren bzw. sich aus ihr entwickeln. Andererseits ist in Deutschland das „Gegenstromprinzip“ verankert, demzufolge sich die Planungen vertikal in beide Richtungen beeinflussen sollen. In jedem Fall sind die berechtigten Interessen der Betroffenen zu hören und bei Konflikten gegeneinander abzuwägen.
Regionalplanung und Ortsentwicklung
Am 30. Oktober 2025 sollte das Gemeindeparlament Grundzügen einer Stellungnahme seitens der Gemeinde Bickenbach zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Südhessen 2025 zustimmen.
Für eine solche Stellungnahme räumte die Regionalversammlung Südhessen den Gemeinden lediglich 4 Wochen ein.
Der Zeithorizont für die aktuelle Regionalplanung liegt bei 10 Jahren, maximal bis zum Jahr 2038.
Bickenbach beauftragte ein Ingenieurbüro, einen Entwurf für eine Stellungnahme zu erstellen. Darin wird vorgeschlagen, statt dem von der Regionalversammlung zugestandenen 11 Hektar Flächenzuwachs für Siedlungen 21 Hektar zu beantragen.
Die Bürgerschaft wurde nicht informiert, nicht angehört und auch nicht um Ideen befragt.
Der Gemeindevorstand legte der Gemeindevertretung folgende Beratungsunterlagen vor:
- Vorbereitung einer Stellungnahme zum Entwurf / Vorentwurf 2025 des Regionalplans Südhessen (RPS 2025)
- 3 Kartenausschnitte mit Kennzeichnung der zu ändernden Flächen
Siehe hierzu im Ratsinformationssystem (RIS) der Gemeinde Bickenbach die Bekanntmachungen zur 35. Sitzung der Gemeindevertretung unter den Punkten 10, 10.1 bis 10.3 .
Beratung in den öffentlich tagenden gemeindlichen Gremien im Oktober 2025
Zum Entwurf für eine Stellungnahme der Gemeinde Bickenbach zum Regionalplan Südhessen (RPS) 2025 wurden drei Anträge eingereiht:
- SPD: Die Nutzung der Flächen "Vorranggebiet Siedlung - Planung" sollten priorisiert werden.
- FDP: Aus den Gebieten "Siedlung - Planung" soll eine Fläche (östlich der Waldkolonie, südlich der Hügelstraße) herausgenommen werden.
- KOMM,A: Aus den vorgeschlagenen Zuwachsflächen sollen herausgenommen werden: "Siedlung - Planung" alle bis auf eine (Gärtnerweg), "Gewerbe - Planung" alle und "Gewerbe - Bestand" alle bis auf eine (In der Delle) und ein Randstreifen
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten vorgetragenen Argumente im Planungsausschuss am 21. Oktober 2025 und im Gemeindeparlament am 30. Oktober 2025:
Bürgermeister Markus Hennemann (SPD)
Die Gemeinde möchte neue Potenziale erschließen für Siedlungs- und Gewerbeflächen. Man habe alle Flächen vorgeschlagen, die sinnvollerweise bebaubar wären. Für eine bauliche Innenverdichtung sehe er mit etwa 15% nur wenig Potezial. Jede neugewählte Gemeindevertretung brauche einen Flächenpool, den sie entwickeln könne.
Ingenieurbüro
Man wolle einen Flächenpool schaffen, um Spekulation vorzubeugen.
Der Flächendruck sei hoch. Der Wohnraummangel in Südhessen bewege sich in der Größenordnung von 300.000 Wohneinheiten.
Die Regionalversammlung gewähre manchen Kommunen einen höheren Anteil an Zuwachsflächen, um zur Entlastung beizutragen, so auch dem "Kleinzentrum" Bickenbach.
Ulrich Friedrich Koch, KOMM,A
Tim Schmöker, SPD
Der KOMM,A-Antrag bedeute 15 Jahre Stillstand in Bickenbach, die Gemeinde würde sich Fesseln anlegen. Bei der Ausweisung neuer Siedlungsflächen brauche die Gemeinde Flexibilität. Ist der Flächenpool für neue Siedlungs- und Gewerbeflächen knapp, werden diese teurer.
Bei den jüngsten Maßnahmen zur Innenverdichtung - "Neue Mitte" und Bauvorhaben Blumen Götz / Bebelstraße - habe KOMM,A immer gebremst. "Wohnungsbau ja, aber bitte woanders" so gehe es nicht. Es gebe einen starken Zuzugstrend von Nord-Hessen in unsere Region.
Michael Krug, FDP
Die FDP werde dem KOMM,A-Antrag nicht zustimmen. Dessen Übernahme böte der Gemeinde keine Entwicklungsmöglichkeit.
Die gewünschten Flächenzuwächse seien ein Beitrag gegen Spekulation. Wachstum sei wichtig.
Alexander Reinfeldt, CDU
Die CDU werde dem KOMM,A-Antrag ebenfalls ablehnen. Der Handlungsspielraum der Gemeinde dürfe nicht eingeschränkt werden.
Zukünftig müsse die Gemeinde die Bürgerschaft besser an solchen Entscheidungen beteiligen.
Bürgermeister Markus Hennemann (SPD)
Die Angabe von Dichtewerten beziehe sich immer auf zusammenhängende Flächen und werde gemittelt. Deshalb seien die von KOMM,A vorgetragenen Dichtewerte für einzelne Grundstücke wie die "Neue Mitte" und das Bauobjekt Blumen Götz / Bebelstraße irreführend.
Er befürworte die Trennung von Wohnen und Gewerbe. Der Riegel aus Gewerbeflächen zwischen den Bahngleisen und der Autobahn sei ein guter Ort.
Die Forderung nach weiteren Zuwachflächen im neuen Regionalplan sei mit Vernunft und Verstand entwickelt worden.
Die gewählten politischen Repräsentanten der Gemeinde würden eine Stellungnahme zum neuen Regionalplan beschließen. "Wir sind die Bürgerbeteiligung!"
Er empfahl KOMM,A, bei Bedarf an Bürgerbeteiligung die Bürgerschaft doch zu einer eigenen Veranstaltung einzuladen und anzuhören.
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 30. Oktober 2025
Dem Antrag der SPD wurde bis auf drei Enthaltungen von allen Gemeindevertreter:innen zugestimmt. (20:0:3)
Den KOMM,A-Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab. (6:17:0)
Der FDP-Antrag wurde von SPD und CDU abgelehnt bei einer Enthaltung und von KOMM,A befürwortet (8:14:1)
Die so geänderte Beschluss-Vorlage des Gemeindevorstandes wurde wie folgt abgestimmt:
- Die Ausarbeitung des Ingenieurbüros zur Vorbereitung einer gemeindlichen Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen 2025 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
- Die Übernahme der vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen Darstellung der geplanten Siedlungs- und Gewerbeflächen und Korrektur der Darstellung der bestehenden Siedlungs- und Gewerbeflächen wurde von KOMM,A abgelehnt, von allen anderen Fraktionen befürwortet. (17:6:0)
- Der Gemeindevorstand wurde von allen Fraktionen außer von KOMM,A beauftragt, der Regionalversammlung eine Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans Südhessen 2025 gemäß Punkt 2 vorzulegen. (17:6:0)
Kommentar
Seit dem Jahr 2015 besteht ein Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss für die Fläche „Bachgewann“. Dieser war nicht weiterbetrieben worden, weil die erforderliche Infrastruktur, speziell Kinderbetreuung und Abwasserreinigung zeitnah nicht herstellbar war. Diese Fläche soll jetzt gemeinsam mit den Flächen „Im Weilerweg“ und „Im Stendersweg“ erneut als Siedlungsfläche ausgewiesen werden. Diese Flächen umfassen zusammen 7,4 Hektar. Allein mit ihrer Entwicklung zu einem Wohngebiet hätte die Gemeinde auf Jahre hinaus alle Hände voll zu tun.
Für das Gewerbegebiet „In der Delle“ mit einer Fläche von 6,9 ha ist gerade einmal die Erschließungsstraße gebaut. Bis das Gewerbegebiet dort entwickelt und ausgebaut ist vergehen noch Jahre.
Es ist kaum vorstellbar, dass bis zum Jahr 2038, der maximalen Laufzeit des neuen Regionalplans, durch die Gemeinde Bickenbach mehr Flächen umgewandelt werden können, zumal wir finanziell vorsichtig agieren müssen angesichts notwendiger Straßensanierungen, der Sporthallenerweiterung, der energetischen Sanierung gemeindlicher Liegenschaften, der Kosten für Waldsanierungsmaßnahmen sowie der gewünschten „Begegnungsstätte für Jung und Alt“, um nur wenige Beispiele zu nennen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Notwendigkeit zur Aufstockung der Zuwachsflächen für Bickenbach gegenüber den bereits zugestandenen Flächen im neuen Regionalplan nicht nachvollziehbar.
Nahezu freie Bahn für die Erweiterung von Wohn- und Gewerbemöglichkeiten könnte es für die Gemeinde in den Arbeitsfeldern Innenverdichtung und Abbau von Leerstand innerhalb bereits bestehender Siedlungsflächen und damit bestehender Infrastruktur geben. Dies wäre – flankiert durch eine Grundsteuer C - sinnvoll sowie verwaltungsseitig vermutlich leichter zu stemmen. Gewerbeflächen- und Wohnungsleerstände im Schlossallee-Projekt „Neue Mitte“ sind exemplarisch und sprechen Bände. Die Gemeinde lernt daraus nichts.
Das Argument der Vorbeugung gegen Grundstücksspekulation ist reichlich an den Haaren herbeigezogen. Dieses Risiko besteht immer, sobald Planungen der Gemeinde ruchbar werden. Der Begriff „Bauerwartungsland“ kommt nicht von ungefähr. Hieran ändert eine Erweiterung der potenziellen Planungsflächen von 11 auf 21 ha rein gar nichts.
Ortsentwicklung bzw. Stadtplanung umfasst mehr als lediglich die Neuausweisung von Siedlungs- und Gewerbeflächen. Dies versteht eine Mehrheit in der Gemeindevertretung nicht. Auch fehlt es an Ideen für Entwicklungsziele. Was soll denn mit den neuen Flächen für unsere Gemeinde erreicht werden? Das Gedankenkonstrukt Flächen-Wachstum bringt neues Geld / Steuern in den Gemeindesäckel und erhöht so den Wohlstand und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist eindimensional. Und wo steht geschrieben, dass jede neugewählte Gemeindevertretung alle 5 Jahre auch neue Flächen besiedeln will bzw. muss?
Die Frage, wie wir in unserer Gemeinde Bickenbach in der Zukunft leben wollen, wird weder gestellt noch zu beantworten versucht.
Und die Bürgerschaft wird vorsichtshalber gar nicht erst gefragt.
Die Politik hat einen Handlungsauftrag für eine eng begrenzte Zeit. Die Wahlzeit von 5 Jahren gibt dem Gemeindeparlament formal legal eine Entscheidungsbefugnis, legitimiert aber keine unumkehrbaren, langfristigen Richtungsentscheidungen für die Zukunft unserer Nachgeborenen. Wir „Mandatsträger:innen“ haben die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, die Bürgerschaft, die wir qua Wahl repräsentieren, auch einzubeziehen in grundlegende Weichenstellungen. Die muss nämlich ausbaden, was wir entscheiden.
Vor diesem Hintergrund packt mich die kalte Wut, wenn ein Mandatsträger auf Zeit wie unser Bürgermeister erklärt, „Wir sind die Bürgerbeteiligung“, ohne schamrot zu werden. Frei nach dem Motto: Wer seine Stimme abgibt - hat nix mehr zu sagen!“
Bickenbach im November 2025
Ulrich Friedrich Koch
