Redebeitrag zum Regionalplan Südhessen 2025

vorgetragen auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. Oktober 2025 von Ulrich Friedrich Koch für die Fraktion KOMM,A
Bezug:
- Gemeindliche Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südhessen 2025
- KOMM,A Antrag 37-2025.10 zum Regionalplan Südhessen 2025
Die Gemeinde Bickenbach soll nach dem Willen des Gemeindevorstandes von der Regionalversammlung Südhessen verlangen, die ihr für die kommenden 10 bis 12 Jahren zugestandene Zuwachsflächen für Siedlungen von 11 auf 21 Hektar zu erweitern. Diese Aufblähung der potenziellen Planungsflächen für den vergleichsweise kurzen Zeitraum lehnt KOMM,A ab. Aus folgenden Gründen:
1. Fehlende Bürger:innen-Beteiligung
Über Ziele und Grundsätze der Ortsentwicklung muss nach Auffassung von KOMM,A zwingend ein Austausch mit der Ortsbevölkerung hergestellt werden. Das der von der Kommunalpolitik nicht gesucht wurde ist ein grundlegender Fehler, der alleine schon eine Ablehnung des Antrages des Gemeindevorstandes rechtfertigt.
Die Siedlungsentwicklung ist kein Projekt für die kurze Amtszeit des aktuellen Kommunalparlaments und daher keine Veranstaltung ausschließlich für die aktuellen Mandatsträger:innen. Zeit für die Beteiligung der Bürgerschaft gab es genug. Der aktuell gültige Regionalplan lief nominell bereits vor 5 Jahren ab. Im Zuge der Bauleitplanung für die „Neue Mitte“ wurde von KOMM,A bereits seit 2016 immer wieder eine offene Auseinandersetzung über die Ortsentwicklung eingefordert. Von daher wäre der Verweis auf die lediglich kurze Frist von 4 Wochen für die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südhessen (RPS) 2025 als mögliche Ausrede für die fehlende Bürger:innen-Beteiligung unredlich.
2. Fehlende Offenlage der gemeindlichen Entwicklungsziele
Weder gegenüber der Öffentlichkeit noch gegenüber dem Gemeindeparlament wurden die Entwicklungsziele offen gelegt, welche dem Ingenieurbüro für seine Ausarbeitung einer Stellungnahme gegenüber der Regionalversammlung Südhessen vorgegeben worden sind. Ebenso ist nicht bekannt, wo diese Ziele dokumentiert sind. Welche Vorgaben wurden dem Ingenieurbüro gemacht?
Von Bürgermeister Hennemann wurde lediglich mündlich geäußert, es sollten alle Flächen beplant werden, die sinnvollerweise bebaubar wären. So sei man auf die potentielle Zuwachsfläche von 21 Hektar gekommen.
Das Ingenieurbüro seinerseits äußerte auf Rückfrage, das im RPS 2010 der Gemeinde Bickenbach zugestandene Siedlungsflächenpotenzial von 10 Hektar sei seit dem Jahr 2010 nur zum Teil ausgeschöpft worden.
3. Fehlende bzw. nicht öffentliche Vorstellungen zur Ortsentwicklung
Warum wurde der Auftrag zur Entwicklung einer gemeindlichen Position zum Entwurf des RPS 2025 an ein Ingenieurbüro und nicht an ein Stadtplanungsbüro erteilt? Hier geht es um Raumordnungskonzepte, nicht nur um Flächenausweisungen.
Ziel kann doch nicht sein, immer mehr Flächen zu überplanen. Welche Flächen kann Bickenbach denn realistischerweise überhaupt in 10 bis 12 Jahren erschliesen? Fehlende Vorstellungen zur Ortsentwicklung mahnte KOMM,A bereits anlässlich der Bauleitplanungen zur „Neuen Mitte“ und zum Objekt Blumen Götz in der August-Bebel-Straße an. Bei der Auseinandersetzung um die „Neue Mitte“ argumentierten die Befürworter immer mit dem raumordnerischen Ziel eines maßvollen Flächenverbrauchs, also verdichtete Bauweise im Ortsinneren statt einem Wachsen der Siedlungsflächen in die Außenflächen. Dies widerspricht der jetzt vorliegenden Stellungnahme zum RPS 2025 diametral. Und weder die „Neue Mitte“ mit 120 Wohneinheiten pro Hektar noch die Nachfolgebebauung für das Objekt Blumen Götz mit 85 WE/ha taugen als Beispiel für eine behauptete maßvolle Innenverdichtung.
Langfristig müssen wir entscheiden, ob unsere Gemeinde eine Entwicklung hin zu „Groß-Bickenbach machen soll. Wollen wir langfristig das Zusammenwachsen der Siedlungsflächen von Alsbach-Sandwiese-Hähnlein und Seeheim-Jugenheim zu einem Siedlungsbrei? Wenn nicht, was sind die Alternativen...
4. Schaffung von Wohnraum nicht einseitig nur durch neue Flächen
Entgegen den Behauptungen der politischen Konkurrenz sieht KOMM,A ebenfalls einen Bedarf zur Schaffung von Wohnraum. Dafür gibt es allerdings mehr Optionen, als lediglich der Ausweis neuer Baugebiete.
Auf Nachfrage hat Bürgermeister Hennemann beispielsweise das Potenzial für eine bauliche Innenverdichtung im bereits besiedelten Ortsgebiet auf 15% geschätzt.
Als Maßnahme zur Schaffung von neuem und Reaktivierung von bestehendem Wohnraum beantragte KOMM,A bereits im Jahr 2019 die Entwicklung eines Baulücken- und Leerstandskatasters, flankiert von Unterstützungs- und Förderangeboten an die jeweiligen Grundstückseigner:innen. Dies wurde damals von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Mittlerweile arbeitet die Hessische Landesregierung an einem Leerstandsgesetz, welches letztlich auch Sanktionen für nicht nachvollziehbaren Wohnungsleerstand beinhalten soll.
KOMM,A negiert das Problem eines großen Bedarfes an Wohnungsbau nicht.
Die Regionalversammlung spricht in diesem Zusammenhang von einer „Entlastungsfunktion“ neuer Baugebiete. Es muss allerdings die Frage erlaubt sein, ob dem hohen Zuzugsdruck beispielsweise aus Nordhessen oder ganz allgemein im Zuge der Landflucht ohne weiteres nachgegeben werde muss. Gesamtgesellschaftlicher Auftrag in unserem Land ist ganz klar die Schaffung vergleichbarer Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Wir können nicht untätig zusehen, wie sich ganze Landesteile entvölkern.
5. Sicherung von Gewerbe nicht nur durch neue Flächen
Wesentlich sind Bestandspflege und Maßnahmen gegen die Abwanderung von Gewerbe und damit meist auch von Arbeitsplätzen.
Die Gemeinde muss ihre Energie einsetzen zur Herstellung eines guten Geschäftsklimas.
Wenn neue Flächen für Gewerbeansiedlung ausgewiesen werden, sollte die Ansiedlung gezielt auf zur Region und der Gemeinde passende Branchen erfolgen und Vergabekriterien für Teilflächen offen gelegt werden. Der Ausbaustand des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Radwegenetzes lässt zu wünschen übrig.
Diees sind ebenfalls Themen für Bürger:innen-Beteiligung an der Ortsentwicklung.
6. Lebens- und Aufenthaltsqualität muss im Blick bleiben
Bei allen Überlegungen zur Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen gilt, die Infrastruktur muss mitwachsen und finanziert werden. Für die Eingriffe in Natur und Landschaft sind möglichst ortsnah Ausgleichsflächen bereitzustellen. Diese fehlen in Bickenbach schon jetzt.
Für die Regionalversammlung wie für den Gemeindevorstand spielt die gute Bahnanbindung der Gemeinde eine große Rolle. Siedlungsflächen in „Bahnhofsnähe“ im Radius von einem Kilometer werden mit der Erlaubnis zu um 5 Wohneinheiten erhöhten baulichen Verdichtung „belohnt“. Kriterium für Siedlungserweiterung kann aber nicht nur die Bahnhofsnähe allein sein. Ausschließlich dieser Blickwinkel produziert „Schlafstädte“, also Siedlungen, in denen sich die Bewohner:innen nur noch nachts aufhalten und tagsüber nach außerhalb pendeln. Da bleibt die Identifikation mit der Wohngemeinde nur noch Wunschdenken. Ganz abgesehen davon, wer möchte schon gerne in unmittelbarer Nähe der Lärmquellen Bahnverkehr und wie in Bickenbach zugleich Autobahnverkehr dauerhaft leben und wohnen?
Bickenbach hat eine gute verkehrliche Anbindung und die Gewerbegebiete liegen weitgehend zwischen Bahntrasse und Autobahn. Diese Gewerbeansiedlungen bilden mittlerweile eine nahezu durchgehenden Riegel zwischen Siedlungsgebiet und dem Naherholungsgebiet rund um den Erlensee bzw. zum nördlichen Ried. Dieser Riegel erschwert den Zugang vor allem für den nicht motorisierten Verkehr erheblich.
