Antrag (37-2025.10) zum Regionalplan Südhessen 2025

Antrag der KOMM,A-Fraktion an die Gemeindevertretung
Gegenstand / Thema: Entwurf zum Regionalplan Südhessen 2025
Ziel: Vorgaben für die gemeindliche Stellungnahme zum RPS 2025
Antrag zur GVG-Sitzung am: 30.10.2025
eingereicht am: 20.10.2025
KOMM,A-Antrag: 37-2025.10
GVG-Vorlage: 2025/056-3
Status: Ablehnung
Beschlussvorschlag
Zur Korrektur der Darstellung bestehender Siedlungs- und Gewerbeflächen in der Fortschreibung des Regionalplanes werden aus dem Vorschlagskanon der Ingenieurpartnerschaft Schweiger + Scholz folgende Flächen herausgenommen:
Siedlung - Planung 1a (SP1a)
Siedlung - Planung 1b (SP1b)
Siedlung - Planung 2b (SP2b)
Siedlung - Planung 3 (SP3)
Siedlung - Planung 4 (SP4)
Siedlung - Planung 5 (SP5)
Gewerbe - Planung 1 (GP1)
Gewerbe - Planung 2 (GP2)
Gewerbe - Bestand 1 (GB1)
Gewerbe - Bestand 2 (GB2) außer der bereits als Parkplatz versiegelten Teilfläche am südlichen Rand
Die vom Gemeindevorstand der Regionalversammlung vorzulegende Stellungnahme soll als Korrektur der bestehenden Siedlungs- und Gewerbeflächen aus dem Vorschlagskanon der Ingenieurpartnerschaft Schweiger + Scholz lediglich folgende Flächen vorschlagen:
Siedlung - Planung 2a (SP2a) - ca. 7,4 ha
Gewerbe - Bestand 2 (GB2) hier nur der südliche, bereits versiegelte Randstreifen
Gewerbe - Bestand 3 (GB3) - ca. 6,9 ha
Begründung
Es ist nicht klar, auf welche gemeindlichen Entwicklungsziele sich mit der Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen (RPS) 2025 bezogen wird. Wer hat diese Ziele definiert und wo wurden sie dokumentiert?
Eine Debatte mit der Bürgerschaft über die erwünschte Ortsentwicklung fehlt seit Jahren trotz entsprechender Forderungen nicht nur seitens KOMM,A .
Vor diesem Hintergrund kann die von der Regionalversammlung gewährte 4 Wochen-Beratungsfrist niemals ausreichen.
Welche Planungs- bzw. Zielvorgaben wurden dem Ingenieurbüro Schweiger + Scholz gemacht? Warum wurden diese nicht offengelegt?
Der Entwurf für eine Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen 2025 enthält Flächenerweiterungen im Umfang von 21 Hektar.
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Wie verhält sich dieser „Flächenverbrauch“ mit dem Ziel eines sparsamen Umgangs mit Flächen?
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Wie verhält sich dieser „Flächenverbrauch“ mit der avisierten Laufzeit des RPS 2025 von 10 Jahren, maximal bis 2038?
Welche Vorstellungen hat der Gemeindevorstand zu den notwendig auszuweisenden Ausgleichsflächen?
Worauf fußt das Ansinnen, einen Dichtewert von 55 Wohneinheiten je Hektar im Kleinzentrum Bickenbach anzustreben - die Bahnhofsnähe?
Wo bleiben die auf der Hand liegenden Entwicklungsziele:
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Ausbildung unserer Gemeinde zu einem attraktiven, lebenswerten Ort, keine Urbanisierung
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Zukunftsbefähigung
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Identifikationspunkt für die Bürgerschaft
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Ruhe, gute Infrastruktur, Naturnähe, Erholung, erschwingliche Preise…
Stattdessen Business as usual: weitere Wohn- und Gewerbeflächen in Bahnhofsnähe.
Beschluss
Votum: Ablehnung (6:17:0)
ja: KOMM,A - nein: SPD, CDU und FDP
Datum: 30.10.2025
