Antrag (36-2025.10) zur Kostenbeitragssatzung Kindertagesstätteneinrichtungen

Antrag der KOMM,A-Fraktion an die Gemeindevertretung
Gegenstand / Thema: Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Bickenbach
Ziel: Änderung der kostenfreien "Kernzeitmodule"
Antrag zur GVG-Sitzung am: 30.10.2025
eingereicht am: 20.10.2025
KOMM,A-Antrag: 36-2025.10
GVG-Vorlage: 2025/023-4
Status: zurückgezogen
Beschlussvorschlag
Der Entwurf für eine neue Kostenbeitragssatzung Kindertagesstätteneinrichtungen, Stand 10-2025, ist für die Kostenposition Kernzeit im
§ 2 (2) wie folgt zu ändern:
„Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt
7.00 bis 13.00 Uhr (Kernzeitmodul K1) kostenfrei
8.00 bis 14.00 Uhr (Kernzeitmodul K2) kostenfrei“
Begründung
Mit der neuen Kostenbeitragssatzung soll sichergestellt werden, dass die vom Land Hessen finanzierte Betreuungszeit von sechs Stunden täglich von den Eltern vollständig zusammenhängend genutzt werden kann. Dies bedeutet konkret, dass Eltern ihre Kinder um 8 Uhr in die Einrichtung bringen und um 14 Uhr abholen können, ohne dass für diesen Zeitraum Gebühren erhoben werden.
Für die kostenfreien Zeiträume von 7 Uhr bis 13 Uhr sowie von 8 Uhr bis 14 Uhr ist eine verbindliche Buchung durch die Eltern für die Dauer eines Jahres erforderlich. Somit wird eine klare und verlässliche Planung der Betreuungszeiten sowohl für die Eltern als auch für die Einrichtung gewährleistet.
Beschluss
Votum:
Datum:
Anmerkung
Der Antrag wurde von uns auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.10.2025 zurückgezogen.
In der vorausgegangenen Fachausschuss-Beratung am 23.10.2025 hatten alle anderen Fraktionen angekündigt, diesen Antrag abzulehnen.
