Anfrage (41-2025.05) zum Bebauungsplan „Östlich der Waldkolonie“

Anfrage der KOMM,A-Fraktion an den Gemeindevorstand
Gegenstand / Thema: Kontrolle der Auflagen aus dem B-Plan
Anfrage zur GVG-Sitzung am: 22.05.2025
eingereicht am: 30.04.2025
KOMM,A-Anfrage: 41-2025.05
Antwort am: 22.05.2025
Anfrage
Am 12. Dezember 2024 wurde von der Gemeindevertretung ihr Beschluss vom 19. Mai 2022, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes vorzubereiten, durch welches der Bebauungsplan „Östlich der Walkolonie“ überplant werden soll, aufgehoben.
Am 27. Juni 2024 antwortete Bürgermeister Hennemann auf eine entsprechende Anfrage unserer Fraktion in der Gemeindevertretung: „Die Vollzugskontrolle des geltenden Bebauungsplanes sowie entsprechende Überprüfungsrechte liegen in der Hauptsache klar beim Landkreis.“
In einem Anschreiben an einen Bürger Bickenbachs erklärte die Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg Ende Januar 2025: „Wenden sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Gemeinde Bickenbach, da diese bei Bauvorhaben, die gemäß Anlage 2 § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind, für Befreiungen vom Bebauungsplan zuständig sind.“
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Wie steht der Gemeindevorstand dazu, dass die Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg erklärte, dass Gemeinde für die Einhaltung von B-Plänen zuständig sei?
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Was hat der Gemeindevorstand unternommen, um die Auflagen aus dem Bebauungsplan „Östlich der Waldkolonie“ aus dem Jahr 2007 durchzusetzen?
