Anfrage (38-2025.05) zur Spendenrichtlinie Humanitären Hilfe

Anfrage an den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung
Gegenstand / Thema: Humanitäre Hilfe
KOMM,A-Anfrage: 38-2025.05
Antwort am: 22.05.2025
Vor einem knappen Jahr hat die Bickenbacher Gemeindevertretung ihre „Richtlinie zur Vergabe von Spenden aus Haushaltsmitteln zur Humanitären Hilfe“ neu gefasst.
Diese Richtlinie und hier v.a. die verschiedenen zeitlichen Vorgaben haben für Initiativen und Vereine Geltung, die seither und/oder zukünftig Spendenmittel für von ihnen betreute Projekte beantragt haben bzw. beantragen wollen.
- Warum wurde diese neue Richtlinie noch nicht auf der gemeindlichen Website unter den Satzungen und Richtlinien veröffentlicht und die ungültige Richtlinie aus dem Jahr 2003 noch nicht entfernt?
Antwort des Bürgermeisters am 22.05.2025:
Der Haushalt 2025 der Gemeinde Bickenbach ist durch die Aufsichtsbehörde noch nicht genehmigt. Daher war die Veröffentlichung der neuen Richtlinie aus Sicht der Verwaltung nicht eilbedürftig.
Anmerkung: Die Antwort wurde mündlich vorgetragen. Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen, müssen sie während der Sitzung protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Wir bitten, dies zu enstchuldigen.
