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Anfrage (41-2025.05) zum Bebauungsplan “Östlich der Waldkolonie”

30. April 2025
Kategorien
  • Anfrage
Schlagworte
  • Gemeindeverwaltung

Anfrage an den Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung


Gegenstand / Thema: Kontrolle der Auflagen aus dem B-Plan

Anfrage vom: 30.04.2025
zur GVG-Sitzung am: 22.05.2025
KOMM,A-Anfrage: 41-2025.05
Antwort am:

Am 12. Dezember 2024 wurde von der Gemeindevertretung ihr Beschluss vom 19. Mai 2022, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes vorzubereiten, durch welches der Bebauungsplan „Östlich der Walkolonie“ überplant werden soll, aufgehoben.
Am 27. Juni 2024 antwortete Bürgermeister Hennemann auf eine entsprechende Anfrage unserer Fraktion in der Gemeindevertretung: „Die Vollzugskontrolle des geltenden Bebauungsplanes sowie entsprechende Überprüfungsrechte liegen in der Hauptsache klar beim Landkreis.“
In einem Anschreiben an einen Bürger Bickenbachs erklärte die Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg Ende Januar 2025: „Wenden sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Gemeinde Bickenbach, da diese bei Bauvorhaben, die gemäß Anlage 2 § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind, für Befreiungen vom Bebauungsplan zuständig sind.“

  • Wie steht der Gemeindevorstand dazu, dass die Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg erklärte, dass Gemeinde für die Einhaltung von B-Plänen zuständig sei?
  • Was hat der Gemeindevorstand unternommen, um die Auflagen aus dem Bebauungsplan „Östlich der Waldkolonie“ aus dem Jahr 2007 durchzusetzen?
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