Unter dem Tagesordnungspunkt Bericht des Gemeindevorstandes der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.11.2024 beantwortete Bürgermeister Hennemann die Frage nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung auf Förderung durch die Gemeinde Bickenbach laut Protokoll mit „in den Sommermonaten“. Nach Erinnerung mehrerer Gemeindevertreter*innen hatte er aber sinngemäß geäußert: „nach dem Sommer“.
Antwort am 13.02.2025:
Der Antrag auf Mittel aus dem Förderprogramm KLAWAM wurde “acht Tage nach Sommerbeginn” 2024 gestellt. Der Antragseingang wurde am 3.07.2024 bestätigt.
Anmerkung: Die Antwort wurde mündlich vorgetragen. Da es Bürgermeister Hennemann weiterhin ablehnt, die Antworten auf unsere Anfragen schriftlich zu erteilen – obwohl diese offensichtlich schriftlich vorliegen – müssen sie während der Sitzung protokolliert werden. Dabei kann es zu Verständnis- und Übertragungsproblemen kommen. Wir bitten, dies zu enstchuldigen.