In Bickenbach werden seither zur Finanzierung grundhafter Erneuerungsmaßnahmen von Straßen einmalige Straßenbeiträge erhoben. Dies ist vielen Bürger*innen im Ort kaum noch bewusst, da es seit mehr als 25 Jahren keine nennenswerten Straßenerneuerungsmaßnahmen mehr gegeben hat. Der Zustand des Straßennetzes gehört zu Infrastruktur und deren Qualität bestimmt die Aufenthaltsqualität in unserer Gemeinde. Straßen nicht zu sanieren, um die Bürgerschaft zu schonen, ist auf Dauer keine Lösung.
Vor der anstehenden Abarbeitung des selbstverschuldeten Sanierungsstaus hatte eine Mehrheit der Gemeindevertretung - auf Initiative der SPD-Fraktion im Jahr 2016 - im Jahr 2018 entschieden, vom System der einmaligen auf das System von wiederkehrenden Straßenbeiträgen umzuschwenken.
2018 hatte der Hessische Landtag eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach die Kommunen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie ihre Bürger*innen mit den Beiträgen an Neubau oder Sanierung von Gemeindestraßen finanziell beteiligen. Bisher galt die gesetzliche Regelung, dass diese Kosten in Form von Straßenausbaubeiträgen umgelegt werden sollen. Für Gemeinden mit defizitärem Haushalt war dies verpflichtend, andere Gemeinden konnten auf die Erhebung von Beiträgen verzichten.
Diese neue Rechtslage war für KOMM, A Anlass zu beantragen,
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die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde aufzuheben,
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grundhafte Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von Straßen im Ortsgebiet aus dem allgemeinen Steueraufkommen der Gemeinde zu finanzieren,
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politische Bestrebungen für ein straßenbeitragsfreies Hessen zu unterstützen und
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sich dafür einzusetzen, dass die daraus resultierenden Einnahmeausfälle den Kommunen aus Landesmitteln erstattet werden.
Diesen Antrag hatte eine Mehrheit aus SPD, FDP und Teilen der CDU abgelehnt.
Im Jahr 2021 - nach der Kommunalwahl - entschied die Gemeindevertretung auf Antrag von KOMM,A und CDU gegen die Stimmen von SPD und FDP, die Straßenbeitragssatzung aufzuheben.